elterngeld / gleichzeitig selbständig und angestellt
27.01.2012 20:35 |
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| in unter 2 Stunden
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
ich bin momentan selbständig tätig und werde in den nächsten zwei monaten honorare der letzten monate und für aktuelle leistungen erhalten - also eine etwas höhere summe innerhalb kurzer zeit einnehmen.
ich habe das angebot in drei monaten eine teilzeit-stelle anzunehmen mit relativ geringem gehalt (und zeitaufwand) - einnahmen aus selbständiger tätigkeit werde ich dann kaum noch haben - das gehalt wird wirtschaftlich wichtiger sein.
da ich gerade vater geworden bin möchte ich Elternzeit nehmen und elterngeld beziehen. ich möchte die möglichkeit der anstellung nutzen, um in eine pflichtversicherung zu wechseln. zwei oder drei Monate nach Antritt der Arbeitsstelle möchte ich für 9 Monate in Elternzeit gehen und beitragsfrei in der Sozialversicherung (Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, etc.)weiter versichert bleiben. der arbeitgeber hat kein problem damit, da er vorerst nur kurzfristig unterstützung benötigt - und nach der elternzeit meine unterstützung gerne wieder in Anspruch nehmen würde - es handelt sich um eine unbefristete anstellung.
während der elternzeit werde ich bestandskunden auf kleiner flamme weiter betreuen (ca. 10-15 stunden pro woche - weitere arbeit ist nicht geplant - die einnahmen werden gerade so die unkosten der selbständigkeit decken (büromiete, versicherungen, etc).
ist die hier geschilderte idee so durchführbar oder gibt es hier rechtliche bedenken?
Trifft nicht Ihr Problem?
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