Filmdownload / Anschluss Mitbewohnerin / Erklärung verfassen
26.01.2012 21:39 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Anfang letzten Jahres wohne ich in einer Wohngemeinschaft, in der der Telefon- und Internetanschluss auf meine Mitbewohnerin läuft.
Als mein Freund bei mir zu Besuch war lud er in einem Zeitraum von ca. 3 Monaten naiverweise mehrmals geschützte Filme aus dem Internet herunter.
Etwa ein halbes Jahr später kam eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei. Zusammen mit einem Anwalt an der Uni verfassten wir einen Brief und es kam nichts mehr. Vor zwei Wochen erhielten wir jedoch einen weiteren Brief einer anderen Anwaltskanzlei.
Verständlicherweise möchte sich meine Mitbewohnerin nun absichern. Sie möchte, dass ich eine Erklärung schreiben, in der ich angebe, dass ich unsere Zugangsdaten an Dritte weitergab ,sie nichts damit zu tun hatte, ich dafür veranwortlich war und als Ansprechpartnerin gelte. Für den Fall, dass wir weitere Briefe erhalten möchte sie diese Erklärung direkt an die abmahnenende Kanzlei schicken, damit diese sich an mich wenden.
Können Sie mir Tipps für die Formulierung dieses Schreibens geben, damit es nicht noch schlimmer wird?
Vielen Dank!




