Notarkostenberechnung Kaufvertragsentwurf Immobilie unberechtigt / fehlerhaft??!!!!
26.01.2012 19:01 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Anwaltsrecht, Gebührenrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr hatte ich eine Immobilie kaufen wollen. Die Verkäuferin hatte einen Notar ausgesucht und beauftragt einen Entwurf anfertigen zu lassen. Dieser kam anschliessend per Post. Weil diverse Punkte in diesem Vertrag unverständlich waren, haben wir uns (Käufer+Verkäufer) für eine Vorbesprechung entschlossen, bei der uns der Notar in etwa 30 Minuten, das Kryptische aus dem Vertrag erklärt hat, diverse Punkte wurden auch geändert, weil diese so nicht stimmen. Ich (und m. Frau, sie war auch dabei) haben vor der Besprechung den Notar gefragt, ob und wenn ja, welche Kosten auf uns zu kommen für die Besprechung. Antwort des Notars, "es enstehen keine Kosten, das ist im Rahmen der Beurkundung mit dabei". Drei Wochen Später nach diversen Kostenvoranschlägen bzw. Gutachten haben wir uns doch nicht für den Kauf entschieden weil zu viele versteckte Mängel existieren. Wir haben dem Notar dies mitgeteilt. Nun erhalten wir eine Forderung von knapp 1300 EUR, mit folgenden Inhalt: Notark.berechn (§§141,154 KostO) Nr. xxxxx, Geschäftswert: 320Tsd (§20/1 KostO) -
Entwurf einer Urkunde,"Beurkundung"(?) von Verträgen §§ 32,141,145 Abs. 1 S.1,36 Abs. 2 KostO 1074 EUR
Honorarausl..MwST..Zahlungsziel in EINER WOCHE!!!
Müssen wir dieser Forderung nachgehen? Immerhin hat die Verkäuferin den Notar ausgesucht und wegen den versteckten, groben Mängeln kam der Vertrag nicht zu Stande. Mir erscheint der genannte Betrag und auch das Zahlungsziel äußerst unseriös. Vor allem wir haben nichts "beurkundet" noch nicht einmal eine Unterschrift.
Was meinen Sie , mit welchen Argumenten kann ich die Forderung abweisen. Ist der Verkäufer in der Pflicht? Kann der Betrag reduziert, aufgeteilt werden. Ich freue ich auf Ihre Antwort.
Dankeschön und beste Grüße!



