Fristgerechte Kündigung einer Fortbildung
26.01.2012 14:33 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Grossmann
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Guten Tag, folgender Sachverhalt: ich habe mich am 10.03.2011 für eine Fortbildung angemeldet (Dauer: 18 Monate). Am 02.04.2011 war die Kick-Off-Veranstaltung mit Einweisung usw. (Da es sich um eine Online-Fortbildung handelt, wurde schon kurz nach der Anmeldung der Zugang zum Lern-Portal freigeschaltet) Am 29.09.2011 habe ich die Fortbildung gekündigt und wurde auf die Kündigungsbedingungen hingewiesen: "Dieser Vertrag kann ohne Angabe von Gründen ertmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Somit gilt eine Mindestlaufzeit das Vertrages von 6 Monaten. Danach ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt."
Er wurde nun noch eine Restsumme in Höhe von 3 Monatsbeiträgen in Rechnung gestellt. Da lt. Fortbildungsstätte das ersten Halbjahr überschritten war, würde die 3-monatige Frist anfallen und ich müsste diesen Betrag bezahlen. Mein Hinweis auf den genauen Anmeldetermin, die Kick-Off-Veranstaltung und ihre Definition des ersten Halbjahres wurde vom Fortbilder folgendermaßen kommentiert: Der Anmeldetermin ist gleichzeitig der Ausbildungstermin.
Daraufhin habe ich um Kulanz gebeten, da es sich um lediglich 19 Tage handelt, jedoch wurde nur eine Ratenzahlung angeboten. Mein Angebot mit einer Zahlung der Hälfte der Fristkosten wurde ebenfalls abgelehnt. Nun ist gestern der Mahnbescheid bei mir eingetroffen und ich wollte fragen, ob sich ein Widerspruch lohnt bzw. ob ich vor Gericht eine reele Chance habe.
Für eine kurzfristige Antwort bedanke ich mich im voraus.
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