Inkasso-Mahnung trotz Lastschriftvollmacht rechtens?
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Inkasso, Mahnungen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
| in unter 2 Stunden
Ich war bis Juli 2011 Mitglied in einer Partei. Aufgrund diverser Unstimmigkeiten bin ich ausgetreten.
Mein monatlicher Mitgliedsbeitrag betrug 10,00 Euro.
Die Partei verfügte über die Vollmacht zum Lastschriftverfahren, nutzte dieses allerdings sehr unregelmäßig:
Teilweise wurde der Mitgliedsbeitrag abgebucht, teilweise nicht, teilweise doppelt und teilweise erhielt ich eine schriftliche Zahlungsaufforderung zur Zahlung "rückständiger" Mitgliedsbeiträge, welche ich dann natürlich auch manuell beglich. Es machte alles einen sehr unprofessionellen Eindruck.
2009 wurde durch diese Vorgehensweise insgesamt 140,00 Euro (anstatt 120,00 Euro) bezahlt, 2010 dagegen insgesamt nur 50,00 Euro. Seit 2011 funktionierte das Lastschriftverfahren dann einigermaßen.
Anfang dieses Jahres erhielt ich Post von einem Inkasso-Unternehmen und die Aufforderung insgesamt ca. 130,00 Euro (inkl. Mahnkosten etc.) zu zahlen, welche sich aus einer Grundforderung von 80,00 Euro ergeben.
Ich kontaktierte das Inkasso-Unternehmen und bat um eine Aufschlüsselung der Forderung, welche ich auch zeitnah per E-Mail erhielt:
- 40,00 Euro angeblich rückständige Beiträge aus 2007
- 20,00 Euro angeblich rückständige Beiträge aus 2008
- 20,00 Euro angeblich rückständige Beiträge aus 2009
Ich antwortete sofort, dass die angeblich rückständigen Beiträge gezahlt wurden und die angeblich offenen Beiträge aus 2007 und 2008 auch bereits verjährt wären. 2009 wurden nachweislich sogar 20,00 Euro zu viel bezahlt!
Daraufhin erhielt ich nun (extrem schnell) eine korrigierte Zahlungsaufforderung. Die Grundforderung setzte sich nun wie folgt zusammen:
- 10,00 Euro angeblich rückständige Beiträge aus 2010
- 70,00 Euro angeblich rückständige Beiträge aus 2011
Erneut widerlegte ich, dass der nicht eingezogene Mitgliedsbeitrag aus 2010 (10,00 Euro) mit den zu viel beglichenen Beiträgen aus 2009 verrechnet werden könnte.
Die angeblich rückständigen Beiträge aus 2011 widerlegte ich anhand von Kontoauszügen.
Ich erhielt dann wieder per E-Mail die Änderung, , ich sei nun insgesamt acht Mitgliedsbeiträge aus 2010 schuldig.
Ich bat um eine erneute Forderungsaufsetllung und erhielt folgende E-Mail:
"...eine erneute Korrektur des Forderungskontos stellen wir zurück.
Ausschlaggebend für die zu Grunde liegenden Ansprüche unserer Auftraggeberin ist der geschuldete Betrag, nicht dessen Entstehungszeitpunkt. Im Falle eines streitigen Verfahrens werden die Ansprüche substantiiert dargelegt.
Wir fordern nun letztmalig auf, Ihre Einwendungen anhand von Zahlungsbelegen für das Jahr 2010 nachzuweisen. "
Meine Frage:
Ist die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens mit dementsprechenden Zusatzkosten überhaupt rechtmäßig, obwohl die Partei eine Lastschriftvollmacht hatte, diese auch genutzt hat, scheinbar nur versäumt hat, die offenen Beiträge abzubuchen?
Wichtig ist zu wissen, dass mein Konto stets gedeckt war und nie irgendetwas zurückgebucht wurde!
Die Partei bescheinigte mir damals sogar schriftlich anhand einer Jahresbescheinigung einen Gesamtmitgliedsbeitrag i.H.v. 50,00 Euro in 2010. Auch die Forderung von 80,00 Euro wäre also wieder falsch!
Abgesehen von der Partei, scheint auch das Inkasso-Unternehmen völlig unorganisiert und unprofessionell.
Alle Forderungen waren bisher nachweislich falsch, wie kann ich generell dagegen vorgehen?
Vielen Dank für ihre Hilfe!




