Tapezieren bei Auszug Mietrecht, Wohnungseigentum
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Tapezieren bei Auszug


| 22.01.2012 19:11 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Bei unserem Auszug müssen Einbauten und Holzpaneele zurückgebaut bzw. entfernt werden, die wir beim Einzug mit übernommen haben. Dies regelt unser Mietvertrag. Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Die Klauseln sind nicht starr sondern lauten: der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.Unsere Frage ist, ob die Verpflichtung auch das Tapezieren umfaßt, unter dem Holz ist nicht tapeziert und die übrige Tapete hat eine Beschichtung. Konkret zum Auszug steht, daß die Mieträume im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben sind. Neu Tapezieren, ja oder nein. Vielen Dank.
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Auszug
22.01.2012 | 19:47

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie müssen nicht tapezieren.

Sie haben nur den Zustand wieder herzustellen, der bei Einzug der Wohnung vorhanden war.

Da unter den übernommenen Einbauten auch keine Tapeten vorhanden waren, sind Sie nun aber auch nicht verpflichtet, neu Tapeten anzubringen.

Sie sind nur verpflichtet das instandzusetzen, was abgewohnt ist; nicht aber einen Zustand herzustellen, der auch bei Einzug gar nicht vorhanden war.

Das würde eine Benachteiligung darstellen, die Sie nicht hinnehmen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 22.01.2012 | 20:05

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Es gibt leider kein Übergabeprotokoll. Weder wird dokumentiert, daß Einbauten vorhanden waren, noch daß darunter keine Tapeten waren. Wir haben also die Einbauten in mündlicher Übereinkunft übernommen. Verändert dies die Rechtslage? Vielleicht hätten wir dies bei der Fragestellung mitangeben sollen. Sorry. Es wäre nett, wenn Sie trotzdem noch auf die Frage eingehen.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.01.2012 | 20:16

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie sprechen in Ihrer Frage davon, dass der Mietvertrag zumindest eine Regelung zu dem Rückbau enthält.

Auch wenn dieses seinerzeit nicht dokumentiert worden ist, dürfte sich doch jetzt, zumindest mit Zeugen nachweisen lassen, dass keine Tapeten vorhanden waren. Dieses wird sich also auch so nachweisen lassen.

An der Antwort ändert sich also nichts. Lassen Sie sich also nicht durch den Vermieter beeindrucken.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
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Bewertung des Fragestellers 2012-01-22 | 20:40


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