Darf ich mein eigenes Radio online stellen ? Internetrecht, Computerrecht
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Darf ich mein eigenes Radio online stellen ?


| 17.09.2006 15:24 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke


| in unter 1 Stunde

Hallo, ich habe vorhin an meinem Computer ein Tool installiert, mit dem ich meine Musikstücke, die ich vorher über Itunes gekauft habe, online bringen kann.
Meine Frage.:

Birgt dies Risiken, darf ich das oder eher nicht, ich habe ide Musikstücke ja selber erworben, darf ich sie nun über Internetradio verbreiten ???

Vielen Dank für die Antwort
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Online
17.09.2006 | 15:42

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Wundke
105 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

ein Radio zu betreiben, ist leider nicht so einfach, wie Sie es sich vorstellen.

Sie haben zwar diverse Muikstücke erworben, aber nur zum privaten Eigengebrauch. Dieser schließt die öffentliche Verbreitung nicht mit ein.

Alle im Handel zu erwerbenden Musikstücke sind in der regel urheberrechtlich geschützt. Diesen Urheberrechtsschutz würden Sie verletzen, wenn Sie nicht entsprechende Lizenzen erwerben. Und mit dieser Verletzung rufen Sie die GEMA auf den Plan, welche Sie auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wird. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.

Also: Finger weg!

Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt


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Nachfrage vom Fragesteller 17.09.2006 | 15:47

Also ich habe diese Radiostation zwar online aber diese Lieder noch nicht laufen, ich könnte sie laufen lassen.
Kann ich denn zum Beispiel einen Radiostream empfangen und den einfach durch meinen Server durchleiten und diesen dann online stellen, dann handelt es sich ja nicht um meine gekaufte Musik, ich leite dann nur einen bestehenden Internetradiosender weiter.

Zweite NAchfrage:
Wie sieht es mit eighenen erstellten Songs aus, die ishc selber am Computer erarbeitet habe oder auch nur meine eigene Sprache, darf ich übers Internet infos verbreiten, zum Beispiel meine Meinung zu bestimmten Dingen etc.
Noch eine urze Frage zu den Ausnahmen, meines Wissens darf ich anderen nur nicht ermöglichen, dass sie meine Streams kopieren also selber niutzen, zählt Radio auch dazu, dassja Live gesendet wird ?
Danke
Falls es zuviele NAchfragen sind, beschränken sie sich bittein Kürze darauf oder antworten auf die wichtigsten Sachen, Danke

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.09.2006 | 16:03

Eigene selbstkomponierte Songs fallen selbstverständlich nicht unter den Schutz irgendwelcher fremder Urheberrechte. Aber Vorsicht bei offensichtlichem "Abkuppfern".

Ob die urheberrechtlich geschützte Musik selbst gekauft oder nur woanders mitgeschnitten wurde, spielt keine Rolle. Sie darf ohne entsprechende Lizenz nicht weiter verbreitet werden. Sie müssen sich daher in jedem Fall an die GEMA wenden.

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