Wechsel in die privatee KV Sozialversicherungsrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Sozialversicherungsrecht » Wechsel in die privatee KV

Wechsel in die privatee KV


| 22.01.2012 10:18 |
Preis: ***,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler




Ich habe letztes Jahr 53 430 Euro verdient, davon 49 300 Fixgehalt, der Rest waren Bonuszahlungen für Leistungen in 2010. Wissend das ich mehr als 49 500 insgesamt in 2011 verdienen werde, habe ich Ende November die gesetzliche KV gekündigt und ab 01.02.2012 eine private KV unterschrieben. Auch wenn ich 2012 keine Erhöhung des Fixgehaltes erhalte, werde ich mit den Bonuszahlungen für 2011, die im April ausgezahlt werden, 2012 mehr als 50 850 verdient haben. Mein Versicherungsmakler sagt, somit kann ich in die private KV wechseln, meine Kollegin von der Personalabteilung sagt, das geht nicht, weil das Fixgehalt unter der Jahresverdientgrenze ist und die Boni dürfen nicht mitgerechnet werden und bei einer SV-Prüfung sowohl ich als auch Arbeitgeber nachzahlen müssen. Was sagt das Gesetz in diesem Fall, darf ich in die private KV? Und wenn ich bis Ende des Monats Januar eine Gehaltserhöhung bekommen sollte und mein Fixgehalt nicht mehr 4100 ist, sondern 4250, darf ich dann in die private KV?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 50 weitere Antworten zum Thema:
KV Wechsel
22.01.2012 | 12:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
701 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Wenn Sie ab Ende Januar 2012 4250 € verdienen dann ist die Pflichtversicherungsgrenze für 2012 in jedem Fall überschritten, weil die nachträgliche Erhöhung auch dem Jahr 2012 zugerechnet wird.

Maßgeblich für die Überschreitung ist ansonsten das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Da Ihr Bonus im April ausgezahlt wird, gehört er wegen § 23 a IV SGB IV zum Jahr 2012 und nicht mehr zu 2011, auch wenn er für 2011 gezahlt wird.

Auch die Bonuszahlungen zählen zum Einkommen, soweit sie regelmäßig, also jährlich anfallen, die Höhe kann durchaus schwankend sein.

Überstunden bleiben außer Betracht. Um genau die Lage zu beurteilen, müsste man den Wortlaut der Bonusvereinbarung im Arbeitsvertrag kennen.

Im Ergebnis spricht viel dafür, dass die Aussage des Versicherungsmaklers zutreffend ist.



Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com


Nachfrage vom Fragesteller 22.01.2012 | 21:21

Mein Bonus wird jährlich ausgezahlt. Im Arbeitsvertrag steht "Weiterhin nimmt die Mitarbeiterin an dem jährlichen Bonusplan mit einer Bonushöhe von 30% vom Jahresgehalt teil, welcher jeweils in einer gesonderten Vereinbarung geregelt ist." In dieser Vereinbarung steht, dass 10% von meiner persönlichen Leistung abhängt, der Rest von der Leistung im Gesamtunternemen. Somit würde ich 2012 mehr als 50 850 Euro brutto verdienen, auch wenn ich keine Gehaltserhöhung bekommen würde und bei 49 300 Euro Fixgehalt bliebe - es reicht 3,2% (in Summe 1550 Euro) vom Bonus für 2011 zu erreichen um über 50 850 in 2012 hinaus zu kommen. Reicht dieser Vortlaut im Arbeitsvertrag es als regelmässiges Einkommen zu zählen und in die private KV zu wechseln? Vielen Dank im Voraus.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.01.2012 | 22:36

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Es gibt einen Bonusplan und ich gehe davon aus, dass demnach auch jährlich ein bestimmter Bonus gezahlt wird. Man müsste zur Sicherheit den Wortlaut der Bonusvereinbarung selbst kennen. Es spricht aber alles dafür, dass der Bonus bei der Ermittlung des Entgelts für die Versicherungsgrenze mit berücksichtigt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-06-01 | 09:56


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Mir hat die Antwort nicht den gewüsnchten Effekit gebracht, aber dass war NICHT aufgrund der Antwort, sondern aufgrund der gesetzlichen Regelungen. Der Anwalt hat eine ausführliche und kompetente Antwort geschrieben. Danke!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Oliver Wöhler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-01
4,4/5.0

Mir hat die Antwort nicht den gewüsnchten Effekit gebracht, aber dass war NICHT aufgrund der Antwort, sondern aufgrund der gesetzlichen Regelungen. Der Anwalt hat eine ausführliche und kompetente Antwort geschrieben. Danke!


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

701 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum