Anerkennung des neuen Ehemannes als unterhaltsberechtigte Person
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe durch meinen ersten Ehemann einen großen Schuldenberg und daraus resultierend ein privates Insolvenzverfahren laufen. Von meinem Gehalt wird monatlich ein großer Betrag gepfändet und an den Insolvenzverwalter weitergeleitet. Im Mai wurde ich von meinem ersten Ehemann geschieden. Im Juli habe ich meinen jetzigen Ehemann geheiratet, mit dem ich seit der Trennung von meinem ersten Mann zusammenlebte. Wir haben keinen Ehevertrag gemacht, da wir es nicht für notwendig erachteten. Mein Insolvenzverwalter forderte einen Einkommensnachweis von meinem Ehemann. Er ist Rentner und bekommt die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 820,-- Euro. Ich arbeite auf Lohnsteuerklasse III und habe einen Nettoverdienst von ca. 1600,-- Euro, von dem mir über 400,-- Euro gepfändet werden. Nachdem mein Insolvenzverwalter den Rentenbescheid meines Ehemannes erhalten hat, bekam ich nun Post von dem Amtsgericht. Man fordert mich auf, innerhalb vom 14 Tagen Stellung zu nehmen, da mein Insolvenzverwalter den Antrag gestellt hat meinen Ehemann nicht als unterhaltsberechtigte Person einzustufen. Wir hatten von uns aus keinen Antrag gestellt und wissen jetzt nicht, wie wir uns verhalten sollen. Wir haben Mietzahlungen in Höhe vom 700,-- Euro inkl. Nebenkosten zu leisten. Ich benötige einen PKW für die Fahrten zum ca. 30 km entfernten Arbeitsplatz und die Benzinkosten sind auch nicht unerheblich. In meinem Nettogehalt ist schon der Fahrkostenzuschuss des Arbeitgebers enthalten; da er diesen pauschal versteuert, kann ich ihn auch nicht mehr beim Finanzamt geltend machen. Wir wollten versuchen so über die Runden zu kommen, aber durch den Antrag des Insolvenzverwalters, der anscheinend ein Grundsatzurteil herbeiführen möchte, sind wir jetzt zu einer Stellungnahme gezwungen. Was können wir tun? Welche Konsequenzen ergeben sich für meinen Mann, wenn er als unterhaltsberechtigte Person eingestuft würde? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Freundlich grüßt Sie Birgit




