NRW-Recht - Unterfangung eines Fundamentes
| 19.01.2012 16:00 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Sachverhalt:
Auf meinem Grundstück befindet sich seit Jahren ein Haus (2-geschossig), angrenzend an ein unbebaute Nachbargrundstück.
Seit ca. 1 Jahr befindet sich auf dem Nachbargrundstück ein Bauschild, womit der Bau eines Hauses (2-geschossig) angekündigt wird.
In der 51. Kalenderwoche (19. bis 24.12.2011) wurde auf dem Nachbargrundstück eine Baugrube ausgehoben. Diese Baugrube ist ca. 70 cm. tiefer als der unterste Teil des Fundamentes meines Hauses – objektiv erkennbar.
Am 23.12.2011 habe ich den Bauherrn mit einem Fax-Schreiben (mit Zustellungsnachweis) darauf hingewiesen, daß bei den Ausbaggerungsarbeiten eine Tiefe unterhalb des Fundamentes meines Hauses erreicht wurde und somit die Sicherheit meines Hauses nicht mehr gegeben sei! Ich forderte ihn daher auf, unverzüglich geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit kein Schaden an meinem Haus entsteht.
Unter dem 28.12.2011 (laut Briefumschlag abgesandt am 04.01.2012) teilte mir der Bauherr mit, daß ich mich bezüglich der Baggerarbeiten mit einer bestimmten Firma in Verbindung setzen solle. Auf dem Bauschild war diese Firma aber nicht erwähnt.
Unter dem 05.1.2012 habe ich den Bauherrn mit einem weiteren Fax-Schreiben (mit Zustellungsnachweis) davon in Kenntnis, daß in der Baugrube seit Tagen Wasser stehe. Ich wies nochmals darauf hin, daß das Erdreich Unterhalt des Fundamentes meines Hauses freilag. Als Beweis fügte ich dem Schreiben ein Photo bei. Weiter teilte ich mit, daß ich jetzt eine Schadensbegutachtung vornehmen lasse und daß ich sämtliche Kosten, die hier entstehen, vom Bauherrn einfordern werde.
Der Bauherr reagierte hierauf nicht.
Auf Betreiben eines Anwohners (ein Bauzaun-Element ist umgefallen und hat seinen Pkw beschädigt) kamen am Freitag, den 06.01.2012 zwei Herren zum Gespräch, die sich als „Bauleiter" vorstellten. Ich habe von diesem Termin zufällig erfahren und war daher hierbei mit meiner Ehefrau zugegen. Wie sprachen diese Herren auf das vorgeschilderte Problem an und wiesen auf den freiliegenden Bereich des Fundamentes meines Hauses hin. Hierauf erklärte uns einer der Herren, daß das Fundament nicht freiliegen würde, ob wir das nicht sehen können. Dies sagte er uns mehrfach. Außerdem, sagte er weiter, werde man schon ab dem kommenden Montag (09.01.2012) mit den Arbeiten zum Gießen der Bodenplatte beginnen - der Rohbau werde dann innerhalb von 4 Wochen stehen.
Zeugen dieser Aussagen waren meine Ehefrau, ich und der vorerwähnte Nachbar. Hiernach hatte der Bauherr nicht vor, das Fundament meines Hauses entsprechend abzustützen (Fachbegriff „Unterfangung", wie ich später herausfand).
Ergebnis: Eine Unterfangung des Fundamentes meines Hauses war somit nicht vorgesehen.
Da ich weiterhin Angst hatte, ob hierdurch mein Haus irgendwann Risse bekommen könnte, habe ich daraufhin einen Statiker um Hilfe gebeten. Dieser Herr kam zu mir, sah sich die Baugrube und das freigelegte Fundament an und erklärte, daß selbstverständlich dieser Bereich des Hauses nach den gesetzlichen Bestimmungen fachmännisch „unterfangen" werden muß, bevor überhaupt mit dem Bau (Bodenplatte etc.) des Neubaus begonnen werden darf.
„Mein" Statiker hat anschließend fernmündlich und schriftlich Kontakt mit dem Bauherrn aufgenommen, damit die Angelegenheit schnell geklärt werden kann.
Im Hinblick darauf, daß ich von der Bauausführung überhaupt keine Ahnung habe und man mir von seiten des Bauherrn wohl alles Erdenkliche erzählen könnte, um mich „ruhigzustellen", mußte ich mich absichern und daher einen Statiker beauftragen.
Bis zum heutigen Tag (19.01.2012) habe ich jedoch keinerlei Nachricht vom Bauherrn erhalten. Auch befindet sich die Baugrube nach wie vor in dem beschriebenen Zustand.
Dieser Statiker wird mir nun Geld kosten, das kann richtig teuer werden.
Meine Frage:
1. Wie bewerten Sie die Aussicht, daß ich die Kosten für den Statiker bei dem Bauherrn zurückfordern kann (erforderlichenfalls im Klagewege)?
2. Welche Rechtsgrundlagen sind hier heranzuziehen?
3. Gibt es zu diesem Thema Urteile, die Sie mir angeben können?



