Schmerzensgeld durch Autounfall Schadensersatz
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Schmerzensgeld durch Autounfall


19.01.2012 13:08 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von




Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich hatte vor kurzem einen Autounfall ( während meiner Arbeitszeit). Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich rammte das Auto frontal. Der Fahrer begann Fahrerflucht. Durch das Kennzeichen wurde er allerdings ermittelt.
Ich war 3 Wochen krankgeschrieben. Ich hatte ein HWS, konnte so meinen Nacken nicht bewegen, bzw. nur unter sehr großen Schmerzen. Ich musste jeden Tag zur Wärmebehandlung beim Chirurgen erscheinen. Durch die 3 Wochen der Krankheit entstand mir ein Schaden, da ich Nachts arbeite und mir die Nachtzulagen somit fehlen.
Jetzt zu meiner Frage.
Ich beantrage über seine KFZ Haftpflicht Schmerzensgeld. Wie hoch etwa wird dies ausfallen? Und vor allem kann ich parallel gegen den Verkehrsunfallverursacher zivilrechtlich ebenfalls Schmerzensgeld verlangen? Ich würde Ihm gerne einen Brief schreiben das ich mich außergerichtlich mit Ihm einigen möchte gegen eine Zahlung von …€, dafür würde ich keine weiteren zivilrechtlichen Schritte gegen ihn einleiten und den von mir gestellten Strafantrag wegen Körperverletzung zurückziehen. Ist dies so möglich? Welche Summe wäre hier angebracht?
Vielen Dank für eine kurze Erläuterung.
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Schmerzensgeld
Antwort vom
19.01.2012 | 13:41
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Die Schmerzensgeldbeträge, welche von der Rechtsprechung bei HWS-Trauma zugesprochen werden, liegen in vergleichbaren Fällen etwa zwischen 300,- und 500,- €. Daneben können Sie aber auch noch weitere Schadenspositionen wie z.B. den von Ihnen geschilderten Verdienstausfall gesondert durchsetzen. Sie sollten hierfür bei Bedarf auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, da dieser in der Regel mehr für Sie herausholen kann und die Anwaltskosten ebenfalls von der Versicherung übernommen werden müssten. Gerichtlich werden derartige Schadensersatzansprüche jedenfalls immer gleichzeitig gegen Halter, Fahrer und dessen Pkw-Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Außergerichtlich wäre dies zwar ebenso möglich, so dass Sie natürlich auch den Verursacher direkt anschreiben könnten. Dies ist aber im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht üblich. Denn die Haftpflichtversicherung ist schließlich vollumfänglich eintrittspflichtig, so dass die gesamte Schadensregulierung etc. regelmäßig grundsätzlich außergerichtlich auch nur über diese abgewickelt wird. Deshalb wäre es zwar möglich, sich mit dem Unfallverursacher wie von Ihnen angestrebt auch direkt in Verbindung zu setzen, allerdings kann und wird dieser Sie dann im Regelfall bezüglich der weiteren Schadensregulierung normalerweise schon von sich aus direkt wieder an seine Haftpflichtversicherung verweisen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben, wünsche noch einen schönen Tag und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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