kindesunterhalt, erhöhung des selbstbehalts
19.01.2012 02:43
| Preis:
***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Hallo,
ich habe mit meiner exfrau, von der ich seit 5 jaren getrennt lebe eine tochter (7 jahre alt)
Ein Jahr nach der
Trennung lernte ich meine derzeitige Frau kennen und wir haben mitlerweile 2 Kinder (a-3 Jahr und b-3 Monate alt).
Ich zahle seit der Trennung Kindesunterhalt.
Mindert sich dieser Betrag durch das "Vorhandensein" meiner beiden weiteren Kinder?
Ich habe im Internet geforscht und finde dort immer nur die Info, das Kinder aus neuer Ehe den Selbstbehalt nicht mindern, was ich extrem unsinnig finde und ungerecht.
Die Kosten für den Selbstbehalt steigern sich doch definitiv. Ich fände es gerechter, wenn der Selbstbehalt vom Einkommen abgezogen wird und das übrig gebliebene Geld auf die Kinder verteilt wird. oder etwas in der Art.
Wie sieht die Sachlage dort bei deutschen Gerichten aus?
Ich bin mit meiner Exfrau in einem guten Kontakt und wir haben bislang immer unter uns eine faire Lösung gefunden.
Mit meiner aktuellen Partnerin lebe ich zusammen in der gleichen Whg, bin ich nicht verheiratet, aber gesetzmässiger Vater der Kinder.(Familienbuch).
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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Kindesunterhalt
19.01.2012 | 06:12
Antwort
von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1126 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Selbstbehalt wird nicht dadurch erhöht, dass Sie nun 3 Kindern zum
Unterhalt verpflichtet sind.
Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder wirkt sich aber bei einer Unterhaltsberechnung aus.
Der Unterhaltsanspruch aller Kinder richtet sich nach Ihrem Einkomme und daran anschließend durch die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle in der jeweiligen Altersstufe der Kinder.
Die Düsseldorfer Tabelle geht aber bei dieser Einstufung von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Sie sind auf jeden Fall mehr Personen zum Unterhalt verpflichtet. Neben den drei Kindern könnte dazu auch Ihre Partnerin gehören, die einen Unterhaltsanspruch nach
§ 1615 l BGB haben könnte.
In diesem Fall kommt es in der Düsseldorfer Tabelle zu einer Herabstufung der Einkommensgruppe. Je nach Ihren Einkommensverhältnisses kann dieses bis zur ersten Gruppe der Fall sein.
Reicht dann Ihr Einkommen unter Beachtung des Selbstbehaltes von 950,00 EUR nicht aus, um die Unterhaltsbeträge aller Kinder zu zahlen, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung durchgeführt. Dann wird Ihr verbleibendes Einkommen, nach Abzug der genannten 950,00 EUR, gleichmäßig im Verhältniss der Einsatzbeträge ( das ist der Betrag, der eigentlich an Unterhalt zu zahlen wäre ) auf die Kinder verteilt.
Abschließend möchte ich auf folgendes hinweisen. Die Unterhaltsbeträge für Ihre Kinder aus der jetzigen Beziehung könnten möglicherweise anders berechnet werden, wenn diese nicht in Deutschland wohnen.
Sie sollten daher individuell eine genaue Berechnung vornehmen lassen. Der Unterhaltsbetrag für die Tochter aus der ersten Ehe wird sich dann vermutlich verrringern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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