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Veröffentlichung Bild meines Kindes im Internet ohne Genehmigung


17.01.2012 22:02 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Mein Ex-partner und ich haben geteiltes Sorgerecht für unsere 7jährige Tochter.

Nun hat er ohne meine Wissen und Einwilligung Bilder unserer Tochter im Internet frei zugänglich veröffentlicht. Sie will das nicht und hat sogar geweint als sie ihre Bilder gesehen hat.

Ich habe mehrmals den Seitenbetreiber kontaktiert, doch dieser schaltet auf Stur, da ja die Einwilligung meines Ex-Partner vorliege. Mit Ihm ist keine Einigung möglich.

Welche Möglichkeiten habe ich? Wie sind die Erfolgsaussichten? Kosten?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Internet
17.01.2012 | 23:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
250 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Danach dürfen gem. § 22 Satz 1 KunstUrhG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Minderjährigen üben ausschließlich die Erziehungsberechtigten die Rechtsposition Ihres Kindes aus. Die Erziehungsberechtigten können die Einwilligung nur gemeinsam abgeben.

Da Ihre Einwilligung als Erziehungsberechtigter fehlt, ist die Veröffentlichung rechtswidrig . Es steht Ihnen demnach ein Unterlassungsanspruch auf Entfernung des Fotos Ihrer Tochter von der Internetseite gegen den Betreiber zu. Sie können insofern den Betreiber noch einmal selbst auffordern, das Foto unter Fristsetzung zu entfernen oder Sie können sich gleich anwaltlicher Hilfe bedienen, wobei ich Ihnen gerne zur Verfügung stehen würde. Die Kosten gehen zu Lasten des Betreibers der Internetseite. Bei einem Streitwert von 5.000,00 € beträgt die insoweit anfallende 1,3 anwaltliche Geschäftsgebühr einschließlich Auslagenpauschale 411,30 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Gerne stehe ich bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Düsseldorf

250 Bewertungen
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