Geblitzt worden, bin aber nicht Halter Fzg Verkehrsrecht
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Geblitzt worden, bin aber nicht Halter Fzg


15.09.2006 12:51 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Hallo,

bin geblitzt worden. Auto ist auf Freundin zugelassen. Es droht 1 Punkt in FLensburg.

Anhörungsbogen wurde leer zurückgeschickt (Sie weiss nicht wer gefahren ist.)

Heute klingelt mein Handy, am Telefon ist jemand von der Verkehrsüberwachung, der möchte gerne Informationen haben.

Frage: Muss ich diesem Herrn von der Polizei antworten, oder was sage ich?

Hintergrund: Freundin und ich wohnen zusammen.

Nächste Frage hierzu wäre: Woher habe die meine Nummer, und wie kommen die auf mich?

Aber primär geht es darum, was muss/kann/darf ich dem Beamten sagen, zumal ich jetzt 2 Wochen in Urlaub bin.

mfg

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Geblitzt
Antwort vom
15.09.2006 | 13:43
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Soweit Sie „Betroffener“ in dem Owi-Verfahren sind, müssen Sie gar nichts sagen, da Sie als Betroffener (wie ein Beschuldigter im Strafverfahren auch) das Recht haben zu Schweigen.

Soweit Sie als Zeuge „vernommen“ werden sollen, haben Sie nach § 55 StPO folgendes Auskunftsverweigerungsrecht:

StPO § 55
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung
ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen
würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Da Sie durch Äußerungen Ihrerseits sich der Gefahr aussetzen, wegen einer OWi verfolgt zu werden, brauchen Sie insoweit gar nichts sagen.

„Informell“ am Telefon brauchen Sie aber sowieso nichts sagen; warten Sie insoweit eine Ladung ab. Einer Ladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten (es sei denn, die Polizei ist selbst Verwaltungsbehörde), einer Ladung durch die Verwaltungsbehörde schon.

II. Woher die Polizei Ihre Handy-Nummer hat, kann ich Ihnen nicht beantworten. Fragen Sie den Polizisten doch einfach, wenn er nochmals anrufen sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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