Beleidigung im Internet - Schadensersatzforderung !
| 15.01.2012 17:02 |
Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Guten Tag,
Ich brauche dringend eine Rechtsauskunft.
Folgender Fall:
Nachdem ein Bekannter auf seiner Seite bei "wer-kennt-wen" bekannt gab, dass sein ach so geliebter Schwiegervater verstorben sei, habe ich Dieses mit Sätzen so wie " Du alter Heuchler, Ihr habt ihn doch nur ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und ständig sein Konto geplündert".
Nachdem ich nach einiger Zeit eine Vorladung zur Stellungnahme bei der Polizei bekam, habe ich alles zu Protokoll gegeben.
Wieder nach einiger Zeit bekam ich dann eine Einladung von einer Schiedsstelle.
Habe dann Kontakt mit dem "Beleidigten" aufgenommen und ihn um eine außergerichtliche Regelung gebeten.
Habe ihm geschrieben, dass meine finanzielle Situation sehr begrenzt ist. Nach einigen Bemühungen konnte ich 500.-€ Euro anbieten, die ich auch schon gezahlt habe.
Nun möchte der Herr YX anfang Februar nochmal 500.-e haben, um keinen Zivilprozess anzustreben.
Was soll ich nun tun. Wird dem Richter evtl. die Zahlung und meine Reue incl. schriftl. Entschuldigung reichen bei so einem Vorfall ???
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße von
sanbin02.
Antwort vom
15.01.2012 | 18:19
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Für eine derartige Beleidigung, wenn diese nunmehr bereits länger zurück liegt, Sie bereits gezahlt haben und auch eine Entschuldigung abgaben, können keine weiteren 500,00 Euro gefordert werden.
In einem Zivilverfahren würde auch der Richter erkennen, dass es schlicht um eine "Abzocke" geht und auch den Kläger mit der Frage konfrontieren, warum dieser nunmehr weiteres Schmerzensgeld fordert, wobei keine erneute Beleidigung vorgefallen ist.
Die Aussicht, dass er mit der Klage Erfolg hat, stehen denkbar schlecht, sodass Sie beruhigt eine weitere Zahlung ablehnen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.
Nachfrage vom Fragesteller
15.01.2012 | 18:34
Vielen Dank für Ihre erste Einschätzung.
Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen mir sehr gut bekannten Nachbarn und diese Vorwürfe sind mir aus der umliegenden Nachbarschaft zugetragen worden.
Darum war ich etwas aufgebracht, was mich zu solchen Antworten auf diesen öffentlichen Eintrag des Klägers im Internetforum bewogen hat.
Es ist auch bekannt, dass Herr YX ständig unter Geldnot leidet.
Ich weiss nicht in wieweit das Gericht auch darüber Erkundigungen einziehen wird.
Werde jedenfalls eine weitere Zahlung ablehnen und abwarten, ob es eine Zivilklage geben wird.
Vielen Dank und Gruß von
sanbin02.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
15.01.2012 | 18:52
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Gericht wird selbst keine Sachverhaltsaufklärung betreiben. Diese Umstände können (und sollten) diesem aber in einem möglichen Prozess mitgeteilt werden.
Wenn sich für Sie weitere Fragen ergeben sollten, können Sie mich auch direkt per email anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt