Falscher Vollstreckungsbescheid
Preis: ***,00 € |
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sachverhalt: Hallo , mein Name ist [Name entfernt], aus Landau/Pfalz. Ich habe folgendens dringendes Problem.
Meine Mutter, die geschiedene Frau meines Vaters, bei dem ich noch wohne in Landau/Pfalz hat auf meinen Namen einen ABschleppdienst beauftragt und meinen Namen, aber mit Ihrer Adresse angegeben.
Ich viel aus allen Wolken, als am 03.01.2012 der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür in Landau Stand und mir mitteilte, dass er einen Vollstreckungsbescheid habe, zunächst über 278,50, die Rechnung aber beläuft sich auf 636,83 EURO und war datiert auf 1.6.2011. Mittlerweile sind aber über 1000 Euro aufgelaufen.
Ich teilete dem GV mit, dass ich nie einen Abschleppdienst beuaftragt habe und habe dann auch den Mahn- und Vollstreckungsbescheid verlangt, auf dem eindeutig mein Name, also [Name entfernt] (jedoch falsch geschrieben stand, jedoch die Adresse meiner Mutter, also "[Adresse entfernt]". Meine Mutter hat also auf meinen Namen die Rechnung austellen lassen und hat dann nicht bezahlt und den Mahnbescheid und Viollstreckungsbescheid nicht beachtet und einfach liegengelassen. Der VB ging ja dann zu meiner Mutter unter meinem Namen. Natürlich konnte ich davon nichts wissen.
Wie dem auch sei ist dies in meinen Augen ein Betrug, ich habe meine Mutter bereits mehrer Male angesprochen und sie gebeten die Sache klarzustellen, jedoch bis heute mit keinem Ergebnis. Ich habe bis 20.01.2012 Zeit, dann steht der GV weider auf der Matte.
Übrigens kan n ich nachweisen, dass ich vom Tag meiner Geburt bis Mai 2010 in [Adresse entfernt] gewohnt habe und niemals in der [Adresse entfernt] wo der VB hingegangen ist. Außerdem ist dies nicht das erste Mal,. dass meine Mutter meinen Namen für Ihre Geschäfte missbraucht, da hat mir immer mein Vater aus der Klemme geholfen und rechtzeitig Widersprüche eingelegt, aber diesmal ist ja schon zu spät. Was kann ich machen,. Ich erwäge Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft oder gibt es noch einen anderen Weg, denn seine eigene Mutter anzuzeigen fällt trotz dieser niederträchtigen Handlung schon schwer.
Ich bitte um kurze und prägnante Antwort,
PS. Bin noch AZUBI
Gruß









