Sonderkündigungsrecht DSL-Anschluss
| 13.01.2012 11:13 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe einen Zwei-Jahres-Vertrag mit einem DSL-Anbieter abgeschlossen. Die vereinbarte Geschwindigkeit beträgt 16000 Mbit/s.
Nach meinem Umzug kann mir nur noch DSL 6000 zur Verfügung gestellt werden.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, möglicherweise aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08)?
Meine Recherchen ergeben sich aus http://tinyurl.com/m7obe9 und http://tinyurl.com/yhz9lko
Hierbei ist aber zu beachten, dass mir nicht schon zu Beginn des Vertrages DSL 16000 nicht zur Verfügung gestellt werden konnten, sondern erst nach dem Umzug in eine neue Wohnung.
Vielen Dank.
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