Mandat - "Schein(geschäfts)frau" /Kfz/ gibt vor, Eigentümerin zu sein
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Herren Anwälte,
ich suche einen engagierten außerbayerischen (männlichen) Anwalt, der ausreichende Erfahrung im Bereich Darlehensrecht, Pfandrecht hat und der mich in einem gerichtlichen Rechtsstreit (Streitwert vom Gericht Euro 4.000,00) vertritt – Mandat nach dem RVG.
Voraussetzung ist, dass der Anwalt fundierte Lösungspunkte (BGH-Urteile, sonstige signifikante Fundstellen) in Bezug auf ein „SCHEINGESCHÄFT" und deren Folgen hat
sowie in Bezug auf REGELN DER ALLGEMEINEN LEBENSERFAHRUNG, ANSCHEINSBEWEIS hat und auch GUTE ERFOLGSAUSSICHTEN sieht – bitte melden Sie sich nur, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind – Danke.
Nachfolgend schildere ich so kurz als möglich den Fall:
Ich kaufte mit meinem Geld 1994 von Privat ein Kfz (die Suche nach dem Kfz und Verhandlungen führte ich durch). Meine damalige Freundin hat mir angeboten, dass diese im Kfz-Brief als Halterin eingetragen wird, den Kaufvertrag auf ihren Namen ausstellen lässt, was auch geschah. Es ist daher beim Kauf des Kfz zu einer Art „Scheingeschäft"(die Freundin wird fortfolgend als „Scheinfrau"genannt) gekommen.
Bemerken möchte ich ausdrücklich, dass diese Konstellation keinerlei geldwerte Vorteile für mich hatte, noch handelte ich aus dem Vorsatz einer etwaigen Gläubigerbenachteiligung o.ä.
Es ging also um eine legale Konstellation.
Das Kfz hatte ich nach dem Kauf sofort und ausschließlich bis zuletzt in meiner Verfügung, und habe ebenfalls alle Schlüssel und alle laufenden Kosten (Steuer, Versicherung, Reparaturen, Benzin usw.) alleine übernommen.
Ich hatte zu jeder Zeit die Verfügungsgewalt und das Kfz war in meinem alleinigen Besitz.
Die „Scheinfrau" hat ab Kauf des Kfz keinerlei Rechte oder Pflichten eines Eigentümers wahrgenommen. Dies war auch nicht gedacht oder gewollt.
Die „Scheinfrau" ist lediglich ab und zu und kurze Strecken mit meinem Kfz gefahren, aber dies nur auf meine Bitte hin und ausschließlich in meinem Beisein.
Den Kfz-Brief händigte mir die „Scheinfrau" nach der Zulassung sofort aus. Dieser war dann, wie auch der Kfz-Schein, ebenfalls in meinem alleinigen Besitz.
Diese Tatsache (Kfz-Brief in meinen Händen) hatte mir als Sicherheit für die Kfz-Eigentümerschaft gereicht.
Mitte 1996 benötigte ich dringend DM 12.500,00. Die „Scheinfrau"-Freundin sagte mir ein Darlehen zu, machte dieses Darlehen aber von der Voraussetzung abhängig, dass sie für das Darlehen den Kfz-Brief (der bis dato natürlich bei mir war, siehe oben) als Pfand erhält.
Da ich auf das Geld angewiesen war, willigte ich ein und es erfolgte „Zug-um Zug"- Übergabe (Kfz-Brief gegen Geld).
Die „Scheinfrau" als erfahrene Bankangestellte erstellte einen schriftlichen „Darlehensvertrag". Es wurde festgehalten, dass ich verpflichtet bin, an sie DM 12.500,00 zurückzuzahlen und als Sicherheit der Kfz-Brief bis dahin bei der Darlehensgeberin bleibt.
Die Beziehung zur „Scheinfrau"-Freundin beendete ich Ende 1997/Anfang1998.
1999 kündigte sie das Darlehen und es folgte ein Rechtsstreit (nicht um das Darlehen, sondern um andere Ansprüche ihrerseits und meinerseits), der bis 2007 andauerte.
Das Darlehen zahlte ich nach dem Urteil auf jeden Cent genau zurück (Ende 2007). Die vollständige Rückzahlung meinerseits ist unstrittig. Die „Scheinfrau" gab mir bis dato jedoch nicht mehr meinen Kfz-Brief zurück, da sie sich jetzt als „Eigentümerin" bezeichnet (da Kfz-Brief auf sie zugelassen, Kaufvertrag auf sie) und das Kfz nur an mich „verliehen"hätte.
In Bezug auf den „Kauf" drückt sie sich so aus, dass „sie das Kfz käuflich erworben hätte" und „die Tatsache einer Zahlung gar nichts über den Eigentumsübergang besagt".
Sie gibt also somit zu, dass ich den Kaufpreis entrichtet habe bzw. im Umkehrschluß, dass sie ihn nicht entrichtet hat.
Ich habe 28 Punkte, die im Rahmen der „allgemeinen Lebenserfahrung" (d.h. ein völlig atypisches Verhalten einer „Eigentümerin"), „Anscheinsbeweis" dafür sprechen, dass ich der Eigentümer des Kfz bin und die Art „Scheingeschäfts-Funktion" belegt.
Die „Scheinfrau" kann ausser dem Kaufvertrag und der Aufnahme ihrer Daten im Kfz-Brief und –schein keine Beweise bringen, dass sie die Eigentümerin sein soll.
Hier möchte ich nur einige Punkte nennen, die für mich sprechen:
- ich hatte mit dem Kfz nach Beziehungsende, siehe unten, zwei Unfälle. Die „Scheinfrau"-Ex-Freundin hatte über beide Unfälle Kenntnis (unstrittig), hat mir gegenüber (natürlich) keinerlei Schadenersatz o.ä. für „ihr Eigentum" geltend gemacht – obwohl sie zu dieser Zeit einen Rechtsstreit mit mir führte und den Schadenersatz/Wertminderung hätte „aufrechnen können" oder eine Widerklage führen – sie war anwaltschaftlich vertreten
- warum hat die „Scheinfrau"-Ex-Freundin nicht verlangt, dass das Kfz (spätestens) nach den Unfällen vollkaskoversichert wird (anstatt teilkasko), damit „ihr Eigentum" abgesichert ist, keinen Schadenersatzanspruch/Wertminderung aufgrund Reparatur, kein Vorgehen ihrerseits gegen die Werkstatt?
- die „Scheinfrau-Freundin/Ex-Freundin" hatte zu keinem Zeitpunkt eine Schenkung (entweder des Geldes oder des Kfz) behauptet
- der Kfz-Brief war seit der Kfz-Zulassung in meinem Besitz (und wurde dann im Rahmen des Darlehens auf Verlangen der „Scheinfrau" an diese als Pfand übergeben, siehe oben)
- warum hat die „Scheinfrau" als Darlehensgeberin und erfahrene Bankangestellte den Kfz-Brief als Pfand akzeptiert, wenn sie sowieso Eigentümerin des Kfz gewesen sein will?
- Kfz-Schein war seit Kauf des Kfz ausschließlich in meinem Besitz bis zum Darlehen
- Warum hat mich die „Scheinfrau" nach Ende der Beziehung zu keiner Zeit „ihr Kfz" zurückverlangt, obwohl ich die Beziehung zu ihr beendete?
- Warum hat die „Scheinfrau"-Freundin zu keiner Zeit eine „Leihgebühr" für „ihr" Kfz von mir verlangt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen




