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Bestellung per Telefon


12.09.2006 13:29 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz




Ich habe irrtümlich am Telefon ein Abo abgeschlossen für die Zeitung Focus für 1 Jahr. Anrufer war die Firma Best-Holday, gworben wurde mit Hotelgutscheinen, Travelphonecard und ähnliches. Leider habe ich am Telefon auch meine Kontonr. angegeben. Jetzt kamen die Unterlagen ( Hotelgutschein und Travel-Telephone-Card ). Das Telefonat wurde am 24.8.06, der Brief mit den Gutscheinen ist vom 7.09.06.
Die Einzugsermächtigung habe ich inzwischen bei meiner Bank storniert. Kann ich von diesem Kauf am Telefon zurücktreten, wenn ja, reicht die Zeit noch dafür? Das Abo wird bei Verwaltungshaus Jäger geführt, das Schreiben kam von Firma Schulte e-commerce KG. Reicht es aus wenn ich die Unterlagen alle an Schulte zurücksende und gleichzietig das Abo beim Verwaltungshaus Jäger kündige?
Bitte Info, wenn möglich noch heute!
Beste Grüße
Barbara Albrecht
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Bestellung
12.09.2006 | 16:18

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen sog. Fernabsatzvertrag. Dies sind Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (hier: Telefon) abgeschlossen werden, vgl. § 312b BGB.

Bei Fernabsatzverträgen besteht in der Regel ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, über das der Verbraucher auch schriftlich zu informieren ist.
Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch NICHT, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, ZEITSCHRIFTEN und Illustrierten, vgl. § 312d Abs.4 Nr. 3 BGB.

Bei dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich des weiteren um einen Ratenlieferungsvertrag. Für diesen bestimmt § 505 BGB, dass (unabhängig von den Vorschriften des Fernabsatzrechts) dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zusteht.
Dies gilt wiederum jedoch NICHT, wenn die Gesamtsumme des Abonnements die Summe von 200,- € nicht übersteigt.
Sollte also ihr einjähriges Focus-Abo weniger als 200,- € kosten, steht Ihnen auch kein Widerrufsrecht unter diesem Gesichtspunkt zu.

Oft wird Abonnement-Kunden allerdings ein eigenständiges Widerrufsrecht eingeräumt, so z.B. bei Bestellung eines Focus-Abo auf der Focus-Homepage ein Widerrufsrecht innerhalb von 10 Tagen. Evtl. versteckt sich in den Ihnen zugesandten Unterlagen auch ein solches Widerrufsrecht.

Letztlich bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Sie schreiben, Sie hätten das Abo "irrtümlich" abgeschlossen. Zu klären bliebe, wo genau Ihr Irrtum gelegen hat. Gewisse Irrtümer berechtigen zur Anfechtung, der Vertrag könnte so beseitigt werden. Allerdings wären Sie dann schadensersatzpflichtig; Sie müssten Ihrem Vertragspartner (im Zweifel die Fa. Best Holiday) den Schaden ersetzen, den dieser im Vertrauen auf die Gültigkeit Ihrer Erklärung erlitten hat.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können und stehe Ihnen für eine Nachfrage oder weitere Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Mauritz
Rechtsanwalt








ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Düsseldorf

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