02.01.2012 | 16:30
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Die Besteuerung einer Firma aus der Schweiz die in der BRD tätig sind richtet sich in erster Linie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der BRD.
Dies betrifft vor allem die Frage wo die jeweiligen Umsätze und Gewinne besteuert werden. Wenn dies aufgrund der Regelungen des DBA klargestellt ist, dann richten sich die nachfolgende konkrete Besteuerung nach den jeweiligen Steuergesetzen des Landes insofern im DBA keine Sonderregeln enthalten sind.
Nach Ihrer Schilderung wollen Sie in Deutschland eine Zweigniederlassung eröffnen, die dann die Vermietung der Server durchführt.
Nach Art. 5 Abs. 2 b DBA stellt eine Zweigniederlassung eine Betriebsstätte im Sinne des Abkommens dar, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Gemäß Art. 7 DBA ist die Betriebsstätte in dem Land zu besteuern, in dem sie tätig ist.
Mit anderen Worten: Wenn die Zweigniederlassung in der BRD die Server vermietet, dann unterliegt die Zweigniederlassung der deutschen Steuerpflicht.
Weiterhin wäre gemäß §
3 a Umsatzsteuergesetz (UStG) der Ort der Zweigniederlassung der Ort der Leistung. Die Zweigniederlassung würde daher an ihrem Niederlassungsort auch die Leistung erbringen und die geltende Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Daher wäre in den Rechnungen die deutsche MwSt. in Höhe von 19 % auszuweisen.
Da die Leistung in diesem Fall in Deutschland erbracht wird, gibt es selbstverständlich keine Zollkosten.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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