"Unter-der-Hand"-Vergabe von öffentlichen Aufträgen
| 02.01.2012 12:16 |
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Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
muss ein öffentlicher Auftraggeber (hier: Verband der Haupt/Mittelschulen mit Trägerschaft durch mehrere Städte) einen Auftrag über circa. 80.000 EUR ausschreiben oder kann dieser direkt vergeben werden?
Im vorliegenden Fall wurden lediglich 2 Angebote eingeholt, die in Umfang und Inhalt nicht zu vergleichen waren da es vom Auftraggeber weder einen Leistungskatalog noch Antworten auf grundlegende inhaltliche Fragen gegeben hat.
Somit erging der Zuschlag an "den Günstigeren" ohne Rücksicht auf den Inhalt, Dauerhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit o.ä. der Angebote.
Wir sind der unterlegene Anbieter der nur durch persönliche Intervention überhaupt ein Angebot abgeben durfte, bereits nach kurzer Zeit merkten daß der Auftrag schon längst an den anderen Anbieter "versprochen" war und möchten gegen diese Praxis der Auftragsvergabe vorgehen.
Es handelt sich um eine städtische Angelegenheit, eine Beschwerde beim Bürgermeister wurde abgewimmelt so daß wir nun rechtliche Schritte - sofern dies überhaupt möglich ist - einleiten möchten.
Liegt im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen Vergaberecht vor? An welcher Stelle können wir eingreifen? Ist evtl. sogar eine Schadenersatzklage möglich?




