Nebenkostenabrechnung Strompauschale (Vermieter Frage)
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Ich richte mich bezüglich einer Frage zum Mietrecht/Nebenkostenabrechnung (Stromkostenpauschale) an Sie.
Wir haben ein Haus mit Einliegerwohnung vor circa 2 1/2 Jahren vom Voreigentümer gekauft. In der Einliegerwohnung wohnt eine ältere Dame, die wir mit "übernommen" haben.
Die Einliegerwohnung verfügt über keinen eigenen Stromzähler. Der Strom wird also über einen gemeinsamen Stromzäher (unsere Wohnung und die der Dame) abgelesen und abgerechnet. Sie zahlt eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,-€ für den Strom. War auch schon vom Vorbesitzer des Hauses so geregelt wurden.
Diese Regelung ist auch so im Mietvertrag aufgeführt.
Jetzt haben wir große Probleme mit der Nebenkostenabrechnung.
Sie muss über 700,-€ für das Jahr 2010 (Nebenkosten Bescheid wurde im September 2011 ausgehändigt) an uns, gemäß Nebenkostenabrechnung, zurückzahlen.(es hatte noch einige Monate ihr Sohn in der Wohnung gewohnt, deswegen die Hohen Nebenkosten)
Die Nebenkostenabrechnung wurde von einer speziellen Ablese- Firma (ISTA) welche für verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Energie, Wasser und Hausnebenkosten verantwortlich ist erstellt.
In dieser NK Abrechnung sind eben auch alle Verbrauchsgüter (Gas, Wasser..) und die anderen fix Kosten wie Müll, Gebäudeversicherung usw. aufgeführt, aber nicht der Strom, weil es sich ja um eine Strompauschale handelt.
Jetzt hat die gute Frau eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, welche erst geschrieben hatte, dass die NK Abrechnung in Ordnung ist. Aber vor ein paar Tagen haben wir Post von einem anderen Anwalt der Kanzlei bekommen, welcher uns mitteilte, dass die NK doch nicht korrekt ist.
Die Stromkosten und die monatlichen Beträge für die Strompauschale bzw. die Ablesung der Stromzähler sind nicht in der NK Abrechnung aufgeführt.
Somit wären es keine über 700,-€ Zurückzahlung, sondern aufgrund der 40 € Strompauschale abgerechnet auf die 12 Monate nur circa 100 € Nachzahlung, die wir bekommen sollen.
Ich war sehr perplex und habe gleich den Anwalt angerufen. Dieser war leider sehr ungehalten und machte mir unmissverständlich klar, dass aus seiner Sicht die Beträge für die Strompauschale nicht mit aufgeführt sind, aber diese erbracht wurden und die NK Abrechnung somit falsch ist, weil diese Beträge halt nirgends aufgeführt sind.
Meiner Meinung nach sind die Stromkosten (Betriebsstrom wurde separat als NK in der Abrechnung aufgeführt) kein Bestandteil der NK Abrechnung, weil es sich ja um eine Pauschale handelt und wir dieses extra so im Mietvertrag eingefügt haben. (230,-€ kalt + 80,- NK + 40,-€ Strom)
Da die Dame nicht über ein eigenes Konto verfügt und ein Teil der Miete von der Wohngeldstelle an uns Überwiesen wird, haben wir über den Restbetrag, der in bar an uns bezahlt wird, Quittungen ausgestellt, aus welchen klar die Aufteilung des Betrages in Kaltmiete, NK und Strompauschale hervorgeht.
Für mich ist der Strom, wegen der Pauschale ein Durchlaufposten.
Meine Frage ist, muss ich eine neue NK Abrechnung erstellen wo die Strompauschale mit eingerechnet wird? Ich habe auf Grund des gemeinsam genutzten Stromzählers (ein Zwischenzähler ist nicht vorhanden) ja keine Verbrauchswerte der Dame, weil ja zwei Haushalte unter dem Stromzähler laufen.
Alle anderen Verbrauchswerte wie Wasser und Gas sind durch einen separaten Zähler der Wohnung abgelesen und abgerechnet wurden.
Ich finde so kann die NK nicht gedrückt werden, weil die 700,-€ NK Abrechnung ja aus den verbrauchten ordnungsgemäßen abgelesenen Werten hervorgehen.
Hat der Anwalt der Dame Recht mit der Behauptung und wenn nicht, wo ist es gesetzlich geregelt bzw. wie kann man dagegen am besten argumentieren, weil der Anwalt sich zu keiner konstruktiven Diskussion einlässt und die Mieterin sich auf keine Diskussionen.
Am liebsten würde ich ihr kündigen, weil es mit der Dame schon im Vorfeld einige Probleme gab.
Vielen Dank im Voraus..
MfG
Nebenkostenabrechnung









