Gemeinsamer Mietvertrag - Nun Auszug der Freundin
01.01.2012 22:45 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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Hallo,
meine Freundin und ich sind im Oktober 2010 in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Beide stehen im Mietvertrag drin, die Mietzahlungen sind durch mich vorgenommen worden.
Nun ist die Beziehung in dir Brüche gegangen, meine Freundin möchte aus dem Mietvertrag raus, was für mich kein Problem darstellen würde (und dem Vermieter auch nicht).
Als Voraussetzung dafür möchte ich rückwirkend zum Oktober 2010 bis Auszug ihren Mietanteil bekommen (da nur ich die Miete übernommen habe), die Forderung beläuft sich auf ca. 2500 Euro (50% der Miete inkl. Nebenkosten und Nachzahlung, abzüglich Lebensmittel und Erstattungen).
Meine Frage:
Kann ich rückwirkend von ihr den Mietanteil einfordern? Wir sind nicht verheiratet, stehen beide aber im Mietvertrag.
Trifft nicht Ihr Problem?
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