Was tun, wenn Mitarbeiter kündigen und sich selbstständig machen? Arbeitsrecht
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Was tun, wenn Mitarbeiter kündigen und sich selbstständig machen?


28.12.2011 15:06 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe in meiner Fa. 3 Techniker (100%) welche mir jetzt alle gleichzeitig die Kündigung vorgelegt haben. Zudem habe ich erfahren das diese nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses eine eigene Fa. gründen werden, die in der gleichen Branche und auch in der gleichen Region tätig sein wird. Die Kündigungen wurden fristgerecht ausgesprochen. Ein Wettbewerbsverbot
gibt es in ihren Arbeitsveträgen nicht. Andere Verträge (Tarif oder änliches gibt es nicht)
Sie könne sich sicherlich vorstellen das der kurzfristige Totalverlust meines Servicepersonals
katastrophale Folgen für mich hat.
Kann ich irgend etwas dagegen tun ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Mitarbeiter kündigen Selbstständigkeit Wettbewerbsverbot Fristgerechte
28.12.2011 | 15:44

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Pflicht des Arbeitnehmers erlischt, Konkurrenzgeschäfte zu unterlassen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Arbeitsvertrag oder in einer zu vereinbarenden Regelung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart worden ist, wozu in der Regel auch die Zahlung einer Karenzentschädigung gehört.

Da in den von Ihnen verwendeten Arbeitsverträgen ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht enthalten ist, können Sie leider nicht wirksam verhindern, dass die drei Mitarbeiter eine eigene Firma gründen und Ihnen Konkurrenz zu machen versuchen.

Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass in der noch verbleibenden Vertragslaufzeit diese Mitarbeiter nicht mit Vorbereitungshandlungen für die spätere Selbstständigkeit beginnen oder gar Kunden abwerben; sofern Sie Derartiges feststellen, sollten Sie gegebenenfalls sofort mit einer fristlosen Kündigung reagieren.

Gegen die Kündigung der drei Mitarbeiter als solches können sie nichts unternehmen, sofern die Kündigungen formell wirksam sind.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

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