Kündigung der Mietwohnung obwohl nicht der Vertragspartner
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Mikael Varol
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich an Sie mit folgender Anfrage wenden:
Ich wohne seit dem Kindesalter, seit nunmehr über 40 Jahren in einer Mietwohnung.
Diese habe ich vor 17 Jahren von meinem Vater übernommen nachdem dieser sich entschlossen hatte nach Kanada auszuwandern und habe all die Jahre auch pünktlich meine Miete gezahlt.
An dieser Stelle möchte ich einhakend erwähnen, dass der Mietvertrag, welcher von 1971 an seine Gültigkeit hatte und auf meinen Vater lief nie auf mich umgeschrieben wurde.
Die neue Eigentümerin welche 1993 zwei Jahre vor der Auswanderung meines Vaters im Jahre 1995 die Wohnung kaufte habe ich in all den Jahren gerade einmal ungefähr 4-5 mal im Rahmen von z.B. kleinen zu tätigenden Sanierungsarbeiten am Balkon und ähnlichen Ausbesserungsarbeiten.... zu Gesicht bekommen.
Die Miete wurde von meiner Seite her stets pünktlich bezahlt und dies war für die Wohnungseigentümerin ja auch massgebend.
Im Spätsommer/Herbst diesen Jahres geriet ich krankheitsbedingt in eine Situation, welche dazu führte, dass ich Mietverpflichtungen schuldig geblieben bin an deren Ende insgesamt drei ausstehende Mietzahlungen standen was den aktuellen Stand darstellt.
Aus diesem Grund erhielt ich als logische Konsequenz die fristlose Kündigung per Boten und vom Amtsgericht vor wenigen Tagen die von meiner Vermieterin eingereichte Räumungsklage.....
Ich bin mir darüber im Klaren und mir ist bekannt, dass bei bereits zwei nichtbezahlten Mietaussenständen der Eigentümer eines Mietobjektes umgehend das Recht erhält dem Mieter gegenüber die Kündigung auszusprechen, ebenso dass ich auch hätte eher einschreiten, die Reissleine ziehen und bereits nach dem ersten Aussenstand weiteren aufkommenden hätte Einhalt gewähren müssen....
Diese Situation zugrunde liegend lautet meine Frage:
Ist diese ausgesprochene Kündigung in dieser Konstellation bzw. unter diesen gegebenen Umständen rechtmässig wenn ich zwar von Kindesbeinen an in dieser Wohnung lebe, selbstverständlich in all der Zeit auch polizeilich gemeldet bin, ich allerdings mit der Eigentümerin - weder schriftlich noch mündlich - jemals einen Mietvertrag eingegangen bin.....?
Von meinem Vater mit welchem der Mietvertrag von Anbeginn an im Jahre 1971 bis zum heutigen Tage an geschlossen war habe ich nebenbei bemerkt seit mehreren Jahren nichts mehr gehört und es ist gut möglich, dass dieser gar nicht mehr am Leben ist, da er Deutschland damals nicht unter besten gesundheitlichen Vorraussetzungen verlassen hat....
In solchen Fällen ist ein miteinander Kommunizieren eigentlich immer die beste Lösung, aber mein Verhältnis zu meiner Vermieterin kann man aus unerklärlichen Gründen von Anfang an all die Jahre über als unterkühlt, reserviert bezeichnen....womit leider auch kein unbefangene Klärung dieser Angelegenheit in Frage kommt.
Ich möchte den Schaden jedoch in jedem Falle wieder bereinigen, der gegenüber meine Mietschulden bezahlen, selbstverständlich die Absicht eigentlich in der Wohnung bleiben zu können und habe um Ostern herum aufgrund eines zu erwartenden Geldbetrages auch gute Aussichten darauf die Aussenstände begleichen zu können.
Allerdings ist ja jetzt bereits die Räumungsklage auf den Weg gebracht und bis ich die Möglichkeit bekomme die Aussenstände (was so um den Monat April herum zu bewältigen wäre....) begleichen zu können dürfte es auf herkömmliche Fortfahrensweise zu spät sein und die Räumungsklage dann nicht mehr rückgängig zu machen sein......
Bin ich in diesem Fall als Mieter zu sehen und im Rahmen dieser Kündigung auch zu behandeln oder ist diese Kündigung aufgrund eines nicht vorhandenen Mietvertrages unwirksam und ich habe Aussichten aufgrund einer hieraus folgenden Klageabweisung und dem daraus mir zugute kommenden resultierenden Zeitgewinn die ganze Angelegenheit auf den Status "Null" zu bringen, habe nicht mehr die unmittelbare Bedrohung der Obdachlosigkeit vor Augen und kann im Frühjahr alle Aussenstände zu begleichen (zu denen selbstverständlich auch keine weiteren hinzukommen würden) wieder Alles ins Reine zu bringen wie es über 40 Jahre lang zuvor auch war....??
Ich bin Allianz-rechtschutzversichert und würde Sie bei Interesse gerne mit der Vertretung meiner rechtlichen Interessen in dieser Angelegenheit beauftragen.
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