Mängel in Neubau RMH / Mieter
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
| in unter 2 Stunden
Wir sind zum April 2006 als Mieter in ein neu gebautes RMH in einem Neubaugebiet gezogen. wir haben 2 Kleinkinder, das Haus wurde über einen Makler vermittelt (Die Bank, die als Finanzier für den Bauträger die Häuser auch verkauft/vermietet)
Wir zahlten von Beginn an die volle Miete, obwohl von der Reihenhausanlage erst 5 von 9 Häusern fertiggestellt waren. Uns wurde vom Makler und Vermieter (Besitzer und Vermieter des Objektes ist das Sanitärunternehmen, welches die Sanitäraufträge für die gesamte Anlage macht) zugesagt, dass sämtliche ausstehenden Arbeiten:
- Innenhof
- Garage /Stellplatz
- Garten/Terasse
- Gartenzaun [auf der Kopfseite des Gartens liegt eine Straße, über die die meisten Bewohner in das Neubauviertel gelangen und alle Baufahrzeuge an umliegenden Baustellen durchfahren]
- Keller [ist bis heute nur nackter Beton ohne Schutzanstrich und dementsprechend feucht und staubig])
- Holztrennwände zwischen den Reihenhausterrassen
- hochwertige Sanitärausstattung (Echtglastüren an den Duschen, nur Markenwaren)
mit Ausnahme des Stellplatzes (sollte bis August 2006 fertig sein - ist immer noch nicht fertig) bis Mitte Mai fertiggestellt würden. Alle beschriebenen Arbeiten stehen weiterhin aus. Für die Sanitäreinrichtung wurden nur günstigste Materialien ausgewählt (einfache Kunststofftüren an den Duschen, einfachste Grundversionen bei Waschbecken, Wanne und Toilette, keine Ablagen, Waschtischschränke oder ähnliches, nur ein einfachster, unbeleuchteter Spiegel). Das Haus wurde uns damals ungereinigt übergeben, wir haben erst mal fast 2 Tage Staub und Dreck entfernt (Säcke mit Bauschutt standen auch noch rum, an den Fenstern und Sanitäreinrichtungen waren alle Aufkleber noch dran, alle Kacheln, Böden und Fenster waren mit Bausstaub überzogen) bevor wir einziehen konnten. Ein im Exposee zugesagter Satellitenanschluß fürs Fernsehen wurde auch nicht eingerichtet, es ist nicht einmal eine Hausverkabelung angelegt worden (Nur ein Mastfuß für die Schüssel und leere Lehrrohre sind vorhanden. Den Satellitenanschluß wollten wir, da wir dachten, es sei keinen Streit mit dem Vermieter wert, selber realisieren, aber wir konnten auch mit fachmännischer Hilfe keine Kabel in die Leerohre ziehen, da diese, wie sich später herausstellte, fehlerhaft verlegt waren (im Treppenhaus musste die Wand geöffnet werden, um die Fehler zu beheben).
Wir haben in regelmäßigen Abständen immer wieder telefonisch beim Vermieter und Bauleiter die Mängel moniert und wurden ebenso immer wieder um einige Wochen vertröstet. Bis heute ist bis auf die Garage (war Mitte April nutzbar) und einen Teil des Gartens (im Juni wurde der Bauschutt entfernt die Terasse gesetzt und Gras eingesäät, aber nichts eingezäunt) nichts fertiggestellt worden. Wir können die Kinder wegen der befahrenen Straße keine Minute ohne Aufsicht im Garten lassen, vorbeilaufende Passanten „gaffen“ permanent ins Haus und rund um die Anlage ist permanent Baulärm, Hunde und Katzen aus der Umgebung besuchen ständig unseren Garten und die Terrasse. Obwohl der Makler sagte, auf der gegenüberliegenden Seite lägen „Gemeindewiesen“, die nicht bebaut werden, wird nun direkt gegenüber auch noch ein Haus gebaut (mit dem entsprechendem Lärm und Dreck).
Wir haben, da wir uns immer bemüht hatten, ein funktionierendes Verhältnis zu Vermieter und Handwerkern herzustellen, bisher keine Mietminderungen oder Sanktionen vorgenommen. Inzwischen haben wir das Mietverhältnis zum 30.11.06 entnervt gekündigt, weil der Vermieter nichts macht und wir den gesamten Sommer in einer einzigen Baustelle verbringen mussten. Nun wird an der Kopfseite auch noch die Straße aufgerissen und knapp 2 Meter in unser Grundstück hinein verbreitert (bei 8 Meter Breite werden uns nun ca. 16 qm Garten weggenommen. Das auch die Kanalisation neu gemacht wird, werden die Arbeiten mehrere Wochen in Anspruch nehmen ( Kurz nach unserem Einzug hatte der Makler nur darauf hingeweisen, das die Gemeinde im Frühjahr ca. einen halben Meter Grünstreifen am Straßenrand zu unserer Grundstücksseite anlegen würde.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wir möchten nur wissen ob wir grundsätzlich, da wir bisher keine schriftlichen Aufforderungen zur Mängelbeseitigung getätigt haben (die mündlichen aber größtenteils durch Zeugen belegbar sind) für die bereits erlittenen Mängel Schadenersatz fordern können (eventuell auch Rückzahlung der Maklercourtage wg. Vorgabe von falschen Bedingungen, die abschlussrelevant waren) und ob wir die Miete für die Restzeit kürzen können, ohne unsere Kaution zu gefährden (von Nachbarn haben wir inzwischen erfahren, dass die offizielle Fertigstellung aller Anlagen schon immer erst im Oktober 2006 sein sollte und sie als Käufer ihre Eigenheime noch gar nicht in Rechnung gestellt bekommen haben, diese Information wird uns vom Vermieter vorenthalten)?
Eingrenzung vom Fragesteller
08.09.2006 | 10:59









