BahnCard Rückgabe bei Kündigung
17.12.2011 09:41 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Folgender Sachverhalt.
Nach meiner Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt mein Arbeitgeber von mir die Rückgabe meiner Bahncard 100 bzw. will das ich ihm den Restwert abkaufe.
Der Arbeitgeber gab mir das Geld in bar ohne Quittung oder sonstigem Hinweis/Dokument. Daraufhin habe ich bei der Deutschen Bahn die Bahncard 100 für mich beantragt und gleich voll bar bezahlt. Meine Firma taucht in keinem Punkt auf der Antragsformular auf, dies ist ausschließlich auf die Person bezogen auf welche die Karte ausgestellt werden soll.
Diese Karte ist nun ein Jahr gültig, auf mich personalisiert, nicht übertragbar, auch nicht teilweise gegen Rückgabe erstattbar und trägt den Aufdruck „Diese Karte ist Eigentum der Deutschen Bahn AG".
Da man keine Rechnung der Bahncard am Schalter ausgehändigt bekommt muss man telefonisch bei Erhalt beim Service anrufen und eine Rechnung beauftragen. Dies habe ich auf Wunsch meines Arbeitgebers getan, welche dann auf ihn ausgestellt wurde.
Nun kam es das ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt habe, der Gültigkeitszeitraum der Bahncard jedoch noch nicht abgelaufen ist. Dieser verlangt nun die Rückgabe der Bahncard bzw. das ich den Restwert abkaufe.
1. Muss ich die Bahncard überhaupt zurückgeben?
2. Wenn ich sie zurückgeben muss, dann wäre diese doch an die Deutsche Bahn zurückzugeben, oder nicht?
3. Was passiert wenn ich die Bahncard nicht zurückgeben würde. Meiner Meinung nach entsteht kein Schaden, da die Karte nicht erstattbar ist und für meinen AG keinen Wert darstellt.
Vielen Dank




