Steuerhinterziehung - Schenkung oder Zweckzuwenung?
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Hallo,
Folgender fiktiven Fall: Julia und Jens haben 10 Jahre zusammen gelebt, keine eingetragenen Lebensgemeinschaft o.ä., sie haben gemeinsam ein Haus gekauft, Anzahlung von 30.000€ hat Julia geleistet und auch der Kredit der dafür aufgenommen werden musste lief auf Julias Namen. Also: Julias Haus(auch nur Julia steht im Grundbuch). Mobilar und Renovierungsarbeiten(neue Fenster, neues Badezimmer) übernahm Jens für circa 20.000€. 2009 musste ein Grundstück von der Kirchengemeinde gekauft werden auf dem das Haus stand. Jens streckte Julia das Geld (30.000€) vor, er überwies es direkt an die Kirchengemeinde mit dem Verwendungszweck "Julia Mustermann" Sie wollte es ihm wieder geben, wenn sie etwas mehr Geld hatte. Dann trennten sich die beiden. Julia lies die Schlösser austauschen und forderte eine Unterschrift für das Überlassen(Schenken) der Hälfte der Möbel, andernfalls wollte sie die Türe nicht aufmachen. Jens unterschrieb und sie teilten die Möbel gerecht auf. Das Geld für das Grundstück bekam er nicht wieder, denn Julia behauptete plötzlich er hätte es ihr geschenkt und auch auf Briefe Anrufe oder eMails reagierte sie nicht mehr. Jens lies sich bei einem Anwalt beraten, der sagte ihm seine Karten würden schlecht stehen und er solle es lieber nicht auf einen Prozess ankommen lassen, da es kaum Beweise gibt und er in der Beweispflicht stünde. Alle Beweise die er hat sind die Kontoauszüge von denen er das Geld überwiesen hat und Verwandte denen er erzählte, dass er ihr das Geld geliehen hatte, allerdings keine schriftlichen Beweise.
Nun fragte sich Jens, ob in diesem Fall nicht die Schenkungssteuer fällig gewesen wäre? Wenn ihm schon großzügig eine Schenkung unterstellt wird. 20.000€ sind ja der Freibetrag, da sie unter die Kategorie "übrige Personen fallen müssten" aber die 10.000€ wären ja mit Steuerklasse III(30%) sprich 3000€ eigentlich steuerpflichtig gewesen, oder? Dann kommen ja noch das Mobilar und die ganzen Umbauarbeiten dazu, die er ihr ebenfalls "geschenkt" hat. Handelt es sich dann um Steuerhinterziehung von Julia? Oder handelt es sich eher um eine Zweckzuwendung bei der laut § 20 "Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist (...) bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte."
Schenkung




