Fußballtickets weiterverkaufen
Preis: ***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maike Domke
| in unter 2 Stunden
Ich habe folgende Rechtsfrage:
Vor einigen Tagen habe ich über meinen Arbeitgeber 4 Tickets für ein Fußballspiel bezogen. Diese waren zum regulären Vollzahlerpreis, also nicht vergünstigt. In den Bedingungen (keine AGBs, nur Hinweis im Angebot) stand, dass der Weiterverkauf der Tickets unzulässig ist (keine weiteren Angaben). Nun habe ich 2 dieser Karten für Freunde gekauft, die kurzfristig absagen mussten. Da eine Rückgabe der Karten nicht möglich war habe ich mich trotz alledem für einen Verkauf der Karten über ein Internetauktionshaus entschieden. Ich habe eine Auktion mit 30 Euro Startpreis erstellt + Sofortkaufangebot über 100 Euro. (Originalpreis der Karten: 80 Euro) Nach Beendigung der Auktion (Endpreis 90Euro) habe ich eine Nachricht erhalten (nicht vom Verkäufer, sondern einem anderen anonymen Mitglied der Plattform), dass ich diese Karten über meinen Arbeitgeber bezogen habe und darauf hingewiesen wurde, sowohl vom Verein, als auch meinem Arbeitgeber, dass ein Weiterverkauf unzulässig ist. Mir wurde des weiteren Vorgeworfen, dass ich hier einen kommerziellen Zweck verfolge.
Sie drohten mir eine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Verfolgung der Sache an und wollten das Thema an die Rechtsabteilung weitergeben.
Dass ich gegen die AGBs des Vereins verstoßen habe, ist mir bewusst, auch dass dies einen zivilrechtlichen Anspruch nach sich ziehen kann.
Der letztendliche "kommerzielle Erfolg" betrug jedoch nach Abzug aller Gebühren für diese Auktion genau 40cent!
Zur weiteren Info: Ich habe den Verkauf von solchen Tickets in den letzten 4 Jahren 3 Mal praktiziert, betreibe damit also kein Gewerbe.
Meine Fragen sind nun:
1. Kann diese Sache strafrechtlich verfolgt werden?
2. Welche Auswirkungen könnte das Ganze in arbeitsrechtlicher Hinsicht haben?
3. Da diese Nachricht sehr allgemein geschrieben war und keinerlei offiziellen Bezug hat, vermute ich eine leere Drohung, zu Recht?
Vielen Dank für eine schnelle und gute Antwort.









