Kein Krankengeld von priv. Krankenkasse nach Gutachten trotz Widerspruch
Kurze Erläuterung der Situation: Ich bin seit 12.April 2010 nach einem kompletten körperlichen und psychischen Zusammenbruch krankgeschrieben. Die private Krankenversicherung hat mich alle paar Wochen zu einem anderen Gutachter geschickt, die alle jeweils meine volle Arbeitsunfähigkeit bestätigten.
Anfang Juli 2011 wurde ich zu einem Gutachter X geschickt, der mir ebenfalls volle Arbeitsunfähigkeit attestierte, und zwar für weitere 6 bis 8 Wochen.
Ende August 2011 wurde ich dann zum gleichen Gutachter X geschickt, der mich eigentlich nicht mehr untersuchte, sondern nach kurzer Sichtung seiner letzten Notizen eine 50 prozentige Arbeitsunfähigkeit feststellte. Die Krankenkasse stellte die Zahlung des Krankengeldes daraufhin sofort ein.
Mein behandelnder Arzt hat sofort einen detaillierten, begründeten Widerspruch verfasst, der an die Krankenkasse ging. Hier wurde auch beschrieben, dass eine volle Arbeitsunfähigkeit bis etwa Mitte/Ende November 2011 vorliegen wird.
Anfang September erhielt ich von der Krankenversicherung die Mitteilung, dass über eine weitere Zahlung des Krankengeldes entschieden wird, sobald der Gutachter X Stellung zu dem Widerspruch meines Arztes genommen hat.
Nun erfolgte eine 3 (!) monatige Verzögerung durch die Krankenkasse.
Einmal gingen Unterlagen (email Anhang) auf dem Weg von der Krankenkasse zum beauftragten Institut verloren, welches den Gutachter auswählt. Dann weigerte sich der Gutachter X angeblich, eine Stellungnahme zum Widerspruch meines Arztes abzugeben.
Die Krankenkasse hat sich immer wieder entschuldigt, und mir versichert, dass ich mir keine Gedanken machen müsste. Meine Anfragen nach einem weiteren Gutachten wurden damit abgelehnt, dass es ja nur formale Verzögerungen gäbe, und sich alles aufklären werde, sobald die Stellungnahme vorliegt. Alle Aussagen wurden nur telefonisch getroffen.
Jetzt, Anfang Dezember 2011, kam eine kurze Benachrichtigung der Krankenkasse, dass die Stellungnahme des Gutachters X jetzt vorliegt. Der Gutachter bleibt bei seiner Einschätzung, und daher besteht wegen teilweiser Arbeitsfähigkeit seit August kein Anspruch auf Krankengeld.
Nach telefonischer Rücksprache bei der Krankenversicherung wurde wiederum, diesmal deutlich unfreundlicher, ein weiteres Gutachten abgelehnt, aber diesmal mit der Begründung, dass nach der langen Zeit (!) seit August ein Gutachten nichts mehr bringt, da der damalige Gesundheitszustand von Ende August nicht mehr festgestellt werden kann.
Mein jetziger Zustand:
Wie mit meinem Arzt geplant, sehe ich bei mir jetzt, Anfang Dezember, eine teilweise Arbeitsfähigkeit von 50%, wobei mein Arzt durch den zusätzlichen Ärger der Versicherung schon Bedenken geäußert hat.
Da mangels Krankengeld auch meine Ersparnisse zur Neige gehen, habe ich mit meinem Chef vereinbart, dass ich ab Anfang Dezember zunächst Resturlaub abfeiere.
Letztlich muss ich aus finanziellen Gründen meinen Krankenstand in jedem Fall beenden.
Nun zu meiner Frage:
Wenn mir jetzt eine 50 prozentige Arbeitsunfähigkeit attestiert wird und ich dann zunächst Urlaub nehme, habe ich überhaupt noch eine Chance, gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen, sich ausschließlich auf das Urteil des Gutachters zu berufen, und wenn ja, wie?
Wären dann noch weitere Atteste oder Gutachten nötig oder möglich, und wer müsste diese in Auftrag geben und bezahlen?
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