09.12.2011 | 11:39
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Mack
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal ist festzustellen, daß es sich hier um komplexe Vorgänge auf EU-Ebene handelt, bei denen sich die einzelnen Akteure offensichtlich selbst nicht einig und sicher sind, welche Maßnahmen möglich und zulässig sind, wie man aus den Nachrichten entnehmen kann.
Dementsprechend verändern sich auch die Vorschläge zum weiteren Vorgehen auch der Bundesregierung ständig, und es ist daher darauf hinzuweisen, daß ich Ihnen hier natürliche keine abgesicherte „herrschende Meinung" präsentieren kann, da die weitere Entwicklung noch nicht absehbar ist.
Zum anderen ist zu bedenken, daß es sich bei diesen Initiativen nicht um eine planmäßige Entwicklung der EU geht, sondern um eine aktuelle Krisenbewältigung. Hier gehen die Meinungen des weiteren Vorgehens weit auseinander, innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU, der einzelnen Regierungen und allen weiteren Beteiligten.
Bei den EU-Verträgen ist grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip bei Vertragsänderungen verankert, d.h. sämtliche Änderungen der Verträge müssen sämtliche Mitglieder zustimmen.
Hier ist nun entscheidend, was derzeit überhaupt beschlossen werden soll um die Krise zu lösen.
Soweit bekannt geht der Vorschlag der Bundesregierung in die Richtung neue Defizitregelungen und vor allem ein direktes Klagerecht gegen Defizitsünder – also Staaten die die Defizitregelungen nicht einhalten – vor dem EuGH einzuführen.
Dies wäre nach weitgehender Meinung eine Änderung der EU – Verträge, obwohl auch hier schon Vorschläge präsentiert wurden, wie eine solche Regelung ohne Änderung möglich wäre.
Daher wäre für eine solche Regelung die Zustimmung aller EU-Staaten notwendig die ersichtlich nicht zu bekommen ist.
Der Ausweg soll nun die erwähnte 17 Plus Lösung bringen. Dabei wird beabsichtigt, daß bei den Euro-Staaten außerhalb der eigentlichen EU-Verträge entsprechende Regelungen bzgl. Haushaltsdefizit und Kontrolle durch den EuGH durch zwischenstaatliche Vereinbarungen der Länder erreicht werden können.
Die betreffenden Länder müßten sich in dieser Vereinbarung dann der Gerichtsbarkeit des EuGH unterstellen und dort wäre auch das konkrete Verfahren zu regeln.
Wie ein solches Verfahren dann ablaufen würde und ob das alles im Konfliktfall wenn ein Staat gegen die Bestimmungen verstößt wirklich funktioniert ist natürlich heute nicht zu prognostizieren.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Nachfrage vom Fragesteller
09.12.2011 | 11:51
Also verstehe ich sie richtig, dass der EuGH zuständig sein wird und kein anderes Gericht ?
Man will also eine Art Vertrag der 17 machen, die die EU Institutionen nutzt, der EuGH ist ja eine EU Institution !
Wie soll das gehen.
Würden sie da vielleicht noch etwas mehr ins Detail gehen, mich interessiert, ob es nun grundsätzlich möglich ist, so eine Vereinbarung mti 17 Staaten zu treffen oder nicht, sehen sie hier Probleme anhand der EU Verträge ?
Ich habe meine Fragen extra weit gehalten, weil ich nicht genau weiss, wo man nun zuerst ansetzen soll, vielleicht bringen sie da Licht ins Dunkel.
Wichtig ist mir, ob nun so ein Vertrag überhaupt erst mal geschlossen werden kann und ob er in Zukunft vom EuGH geprüft werden darf und kann und ob hier bei den EuGH Richtern, ähnlich wie beim BGH etc. mit Mehrheit der Richter entschieden wird ?
Wer hat darüberhinaus überhaupot das Recht diesen möglichen Euro 17 Vertrag anzuzweifeln und vor dem EuGH dann womöglich zu Fall zu bringen, wenn er EU Verträge verletzt ?
Könnte dies bspw. Großbritannien versuchen ?
Nochmal: Ist diese mögliche Vereinbarung überhaupt eine EU Sache, also eine EU Institution ?
Es geht ja offenbar um iunternatinales Recht, denn es geht hier darum, dass die Euro Staaten besser haushalten sollen.
Wenn nun so ein Vertrag mit den 17 Euro Staaten gemacht wird, wieso ist dann der EuGH zuständig, denn der EuGH ist doch eine EU Insttution und wenn die Euro Staaten einen Vertrag mit 17 machen, dann ist das ja kein EU Vertrag mehr, sondern eine Art bilaterlae Vereinbarung oder eine Art Staatsvertrag mit verschiedenen Europäischen Staaten, egal ob sie nun der EU angehören oder nicht !
Es ist zwar richtig, dass die Euro Staaten alle EU Mitglieder sind, dies hat aber doch wohl wenig mit dem Wesen des Vertrages selbst zu tun, der ja eben nicht EU Vertrag heissen soll !
Daher nochmal meine Frage.: Ist es möglich einen Vertrag mit anderen Staaten zu machen, der den EU Verträgen nicht ins Gehege kommt ?
Also kurzum: Sie sagen selber was so ein Vertrag der 17 beinhaltet, steht dieser mögliche Vertrag der 17 nach dem was man nun weiss, im Gegensatz zu geltenden EU Recht ?
Ich bitte darauf einzugehen, ich weiss, dass ich nur einen realtiven geringen BEtrag geboten habe, nichtsdestotrotz habe ich diese Fragen schon in der Eingangsfrage gestellt und diese sind mir leider nicht beantwortet worden.
Ich bitte daher, da sie dies angenommen haben, eine mögliche zielgerechte Antwort insbesondere auf meine Kernfrage zu geben.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
09.12.2011 | 12:28
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Staaten können untereinander Verträge schließen, das ist natürlich möglich, unabhängig von allen Verträgen zur EU.
Dementsprechend können auch die 17 Plus – Staaten solche Vereinbarungen schließen und eine solche Vereinbarung wäre dann unabhängig von den EU-Verträgen.
Sie haben Recht: Der EuGH ist eine Institution der EU, trotzdem behauptet u.a. die Bundesregierung es sei möglich, daß eine solche Vereinbarung durch den EuGH kontrolliert wird.
Diese Kontrolle würde dann nur die EU-Länder betreffen, die einer solchen Vereinbarung zustimmen.
Das wäre natürlich eine Angriffsmöglichkeit von Gegnern einer solchen Vereinbarung, z.B. einzelnen Mitgliedsstaaten. Hierzu kann man auch eine andere Meinung vertreten, etwa daß ein Vertrag außerhalb der EU-Verträge eben nicht von einer EU-Institution – dem EuGH – überprüft werden darf.
Trotzdem kann zunächst niemand die betreffenden Staaten daran hindern solche Verträge zu schließen, es gibt ja keine übergeordnete Instanz.
Gegner solcher Verträge können später natürlich ihrerseits gegen die Verträge vorgehen z.B. mit dem Argument es verletze gültige EU-Verträge.
Um Ihre Frage aber noch einmal klar zu beantworten: Die derzeit beabsichtigte Vorgehensweise ist keine EU-Sache, da die erforderliche Zustimmung aller EU-Staaten nicht vorliegt.
Einen so weitgehenden Vertrag zwischen Staaten der Euro-Zone zu machen mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung, Defizitverfahren etc., der unter keiner denkbaren Argumentation eine Verletzung von EU-Recht darstellen würde, ist meiner Ansicht nach nicht möglich.
Hier lassen sich immer Argumente finden. Daher wäre die einzig sichere Lösung eine entsprechende Änderung der EU - Verträge mit Zustimmung aller Mitgliedsstaaten.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt