Finanzamt liefert versteigerte Maschine von Zoll-Auktion nicht
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Ich habe über die Zoll-Auktion vom FA eine Mschine (M) für 2000,- ersteigert.
M sollte laut Beschreibung voll funktionstüchtig und in einer Garage gelagert sein.
Nach dem Kauf schaute ich mir die M an und fand eine total verrostete M und vor allem nicht die M welche ich ersteigerte, vor. Ferner stand diese M schon lange im freien.
Nun sagt das Fa, dass der Schuldner ( bei ihm befand sich die M die ganze Zeit noch verschrottet habe und sie mir leider die ersteigerte M nicht liefern können ( ich hatte bereits auf Vertragserfüllung schriftlich hingewiesen).
die M war bereits vor über einem Jahr in der Zoll-Auktion und wurde für 5000,- angeboten aber nicht verkauft. Ich telefonierte Monate hinterher und bot 2000,-. Immer wieder wurde ich vetröstet ( ist ja auch alles legitm, denn das FA musste mir die M ja nicht freihändig verkaufen). ich hatte damals bereits einen Käufer für 12500,- aber da ich die M nicht bekam ( auch nicht für mehr als 2000,-; hätte ja mehr bezahlt) konnte ich auch nicht verkaufen.
Eine solche M wird international für ca. 40-50000,- $ angeboten.
Selbst auf Nachfrage nach der Auktion teilte man mir nicht mit, dass die M nur noch Schrott bzw gar nicht mehr da ist ( der Schuldner hatte wohl irgendeine Schrottmaschine als Ausgleich plaziert) und liess mich ca 350 KM fahren um de Schrott zu sehen.
Nun die Frage, kann ich das FA für entgangenen Gewinn oder ähnlches haftbar machen?
Wenn ja, wieviel ?
ich finde es eine große sauerei, dass auf derartige Weise ja auch gewisserweise Steuergelder vernichtet werden weil sich bequeme Beamte nicht in der Lage sehen, vor einer Auktion sich auch mal den Gegenstand anzusehen und von der Beschaffenheit zu informieren. Angeblich sei die M schon seit 3 Jahren sichergestellt.
es gibt Fotos in der Auktion, die eine optisch einwandfreie M zeigen.
Wie sind meine Chancen in Bezug auf Schadenersatz? Sofern ich sehr gute Chancen habe bin ich in diesem Fall gerne "streisüchtig" :-))
Das FA hat mir schriftlich den Verlust der M mitgeteilt und die Erstattung der Fahrtkosten angeboten.




