Renovierung nach Auszug aus Mietwohnung
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ben Buder
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich ziehe in 2 Wochen aus meiner Mietwohnung aus, in die ich am 19.3. diesen Jahres erst eingezogen bin. Die Wohnung wurde mir renoviert übergeben, was auch im Übergabeprotokoll steht.
In meinem Mietvertrag stehen nun folgende Klauseln:
§ 7 Instandhaltung, Instandsetzung
1. Der Mieter ist verpflichtet, in seinem Mietbereich alle während der Mietzeit anfallenden Schönheitsreparaturen, die auf seiner Abnutzung beruhen, durchzuführen sobald diese fällig sind.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, das ausschließlich von dem Mieter genutzte, im Lageplan ro umrandete Mietobjekt hinsichtlich Dach und Fach instand zu halten und/oder instand zu setzen. Alle sonstigen dort innen erforderlichen Maßnahem der Instandhaltung und Instandsetzung übernimmt der Mieter auf eigene Kosten, soweit der Vermieter seinerseits nicht Gewährleistungs- oder sonstige Ersatzansprüche gegenüber Dritten geltend machen kann.
3. Der Mieter hat Schäden, für die er einstehen muss, innerhalb einer angemessenen First zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch innerhalb einer weiteren , von dem Vermieter zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Bei Gefahr im Verzuge bedarf es der schriftlichen Mahnung und Nachfristsetzung nicht.
§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses
1. ...
2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Beendigung der Mietzeit frei von Schäden, die über eine dem Nutzungszweck entsprechende Abnutzung hinausgehen, ordnungsgemäß instand gehalten und instand gesetzt, ansonsten besenrein zu übergeben.
Die Wohnung weist übliche Gebrauchsspuren an den Wänden auf (der eine oder andere Fleck, Bohrlöcher von angebrachten Regalen).
Ich möchte nun gerne wissen:
- ob ich die Wohnung nach meinem Auszug überhaupt streichen muss
- und wenn nein, ob ich die Gebrauchsspuren anderweitig (z.B. Löcher stopfen) beseitigen muss.
Vielen Dank für die Auskunft!
Auszug Renovierung Mietwohnung









