üble Nachrede, Verleumdung, Rufmord (Arbeit im Ausland als Selbständiger)
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Carsten Dreier
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Basisinformationen:
- Ich* bin selbständig (Einzelunternehmen) und aktuell als Subunternehmer für eine deutsche Industriefirma** in Mexiko tätig. Auftraggeber ist eine amerikanische Firma.
- Projekt: Aufbau einer Industriellen Fertigungsanlage
Eckdaten:
- Meine geplante Buchung und Aufenthalt als Subunternehmer in Mexiko:
Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2011 -> Gebucht, direkt von der deutschen ausführenden Firma, Person A** (erstmalig)
- Person "C"***: Gebucht, über eine weitere Subunternehmung (?)
- Person "B"****: Gebucht, als Subunternehmer (langjährig)
Sachverhalt 1:
Ich bin aufgrund einer Verleumdung (eine mir nicht bekannte Aussage) durch einen (selbsternannten) stellvertretenden Gruppenleiter*** zum aktuellen Bauleiter**** von der "Baustelle" verwiesen worden. Es wurde daraufhin sofort ein Rückflug nach Deutschland für mich in Auftrag gegeben.
Bevor es zu dieser Handlung kam, versuchte ich mehrfach diese Verleumdung persönlich mit der betreffenden Person "C" unter vier Augen freundlich und einvernehmlich zu klären -> mit Abweisung und ohne Erfolg.
Daraufhin sprach ich die Verleumdung, unter Anwesenheit von mehreren Zeugen*****, offen an.
Meine weitere Äußerung: "Ich habe nun den Respekt und die Achtung vor ihm verloren und eigentlich könnte ich ihn jetzt wegen Rufmord anzeigen."
Das gefiel Person "C" sichtlich nicht, drohte mir mündlich mit Körperverletzung und griff mich auch im Ansatz an, sodass ein Arbeitskollege eingreifen musste. Mein Verhalten war zu jeder Zeit freundlich und ohne Ansatz/Anlass zur Provokation.
Nach dieser "Auseinandersetzung" ging Person "C" zu Person "B" und äußerte die mir nicht bekannte Aussage, was zum Verweisen von der Baustelle führte.
-> Die Verleumdung kann von mehreren Personen bezeugt werden.
Sachverhalt 2:
Person "B" hatte mich aus fadenscheinigen Gründen schon seit längerem auf dem Kieker. Bei diversen Besprechungen wurde ich mehrfach in der Vergangenheit von Person "B" auch öffentlich für Dinge angeprangert, die nicht stattgefunden haben & die völlig an den Haaren herbeigezogen sind. -> "Immer im Bezug auf seine gute alte 20-jährige Montageerfahrung in diesem Business"
-> Die üble Nachrede(n) können von mehreren Personen bezeugt werden.
Meine Fragen:
--> Was sind meine Möglichkeiten (Gesetzte, Anzeige usw. zu Sachverhalt 1 & 2)?
--> Was können/sollten meine nächsten Schritte sein?
--> Welche Informationen muss ich an betreffende Personen weitergeben bzw. einholen?
--> Kann eine ungefähre Angabe zu Dauer & Erfolg gemacht werden?
--> Vielen Dank für weitere nützliche Hinweise!!!
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
H.S.
* Person "D": Ich (Alter, Mitte 30)
** Person "A": deutsche Industriefirma/-ausführende Firma
*** Person "C": stellvertretender Gruppenleiter (Alter, ca. Ende 50)
**** Person "B": aktueller Bauleiter (Alter, ca. Anfang/Mitte 50)
***** PersonEn "E": Arbeitskollegen
Ausland Nachrede Verleumdung üble









