Maklervertrag zustandegekommen? Maklerprovision?
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
| in unter 2 Stunden
Folgender Sachverhalt:
Von Bekannten erfuhr ich, dass ein Haus in unserer Nachbarschaft zu verkaufen ist, der Verkäufer war mir bereits persönlich bekannt. Der Bekannte teilte mir auch mit, dass der Verkäufer den Makler meiner genossenschaftlichen Hausbank mit dem Verkauf beauftragt hatte. Ich habe dann versucht den Makler zu kontaktieren, weil ich Interesse an dem Objekt hatte und es gerne besichtigen wollte. Da er nicht im Haus war, habe ich nur mit einem Mitarbeiter gesprochen, der keinen Termin vereinbaren konnte. Nach Nennung des Ortsnamens in dem das Objekt steht, wusste er gleich um welches Objekt es sich handelt und fragte ob er mir ein Exposé zusenden solle. Diese Frage habe ich mit nein beantwortet mit der Begründung, dass ich das Haus kenne und daher kein Exposé benötige. Wir hatten vereinbart, dass ich demnächst nochmals anrufen werde.
Den nächsten Anrufversuch machte ich ca. eine Woche später an einem Donnerstag. Ich habe den Makler erreicht und daraufhin einen Besichtigungstermin für den folgenden Dienstagnachmittag vereinbart, welchen ich jedoch am Dienstagvormittag wieder abgesagt habe, nachdem mir bekannt wurde, dass der Makler zwar vom Verkäufer beauftragt wurde, jedoch vom Käufer die Provision verlangen wird. Danach gab es keinen weiteren Kontakt zu dem Makler. dieser schickte allerdings etwas später doch noch ein Exposé zu, worauf von mir keine Reaktion erfolgte.
Da ich den Verkäufer persönlich kenne, habe ich zwischenzeitlich einen Besichtigungstermin mit ihm vereinbart und wahrgenommen und schließlich das Haus, fünf Monate nach der Anfrage beim Makler, erworben (30% unter dem im Exposé genannten Preis).
Jetzt wieder ein halbes Jahr später schickte dieser Makler mir einen Brief mit der Bitte um Begleichung der Provisionrechnung. Die Angaben in seinem Schreiben entsprechen nicht den Tatsachen (abweichender Kaufpreis und abweichendes Kaufdatum). Er verlangt Maklerprovision von mir, da er mir das Objekt nachgewiesen habe. Ich versuchte sein Verlangen telefonisch zu klären, hier lachte er mich aus und teilte mir mit, dass er bereits am Montag vor der vereinbarten Besichtigung einen Besichtigungsnachweis erstellt habe und er mir im Telefonat für die Terminvereinbarung die Adresse des Objekts, die mir schon bekannt war und angeblich den Verkäufer benannt habe. Dies entspricht so nicht der Wahrheit, kann ich aber auch nicht wiederlegen, da nur telefonischer Kontakt war. Laut seiner Aussage habe er die Telefonate in seinem EDV-System dokumentiert, nachträgliche Änderungen seien nicht möglich und durch die Erstellung des Besichtigungsnachweises mit meinem Namen und Adresse habe er den Beweis, dass er mir das Objekt nachgewiesen habe. Es war in keinem der Telefonate von einer Vergütung durch den Käufer die Rede, schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht. Wäre mir bekannt gewesen, dass er von mir die Zahlung einer Provision verlangt wird, hätte ich ihn nicht kontaktiert, sondern wäre direkt zum Verkäufer gegangen, was ich auch getan habe, nachdem ich durch Zufall davon davon erfuhr, dass er eine Provision von mir verlangen wird.
Kurzer Hinweis: Die Telefonate, die ich mit ihm geführt habe, fanden nicht an den von ihm genannten Tagen statt, dies kann ich auch mit einem Auszug der Verbindungsübersicht meiner Telefonanlage nachweisen.
Insgesamt scheint mir das Vorgehen wenig seriös und grenzt für mich schon an Betrug, durch die vielen unwahren Behauptungen, die ich schriftlich habe.
Meine Frage:
Kam durch meine beiden Telefonanrufe bereits ein Maklervertrag zustande, obwohl mir der Inhalt nicht bekannt gewesen sein konnte?
Verlangt er nun zu recht Maklerprovision von mir?
Wie soll ich auf sein Schreiben reagieren?
Maklervertrag




