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Tempo 30-Zone auf Staatsstraße?


23.11.2011 02:06 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


archiviert

Vorab: Es geht hier nicht um meine persönlichen Belange, sondern um eine journalistische Recherche. Nachdem ich bei den offiziellen Stellen (bis hin zum Bay. Innenministerium) auf Grund laufe und keinerlei finanziellen Mittel zur Verfügung habe, bitte ich auch, mir den den symbolischen Betrag von € 25,- nachzusehen.

Sachverhalt:

- In meiner Heimatgemeinde (Kreisstadt) wurde bereits im Jahre 1990 die zentrale Hauptdurchfahrtsstraße (ist und war eine Staatsstraße) per "Anordnungsbeschluss" der Stadtverwaltung als "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ausgewiesen, dementsprechend wurde dort eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Das hat nie jemand nachgefragt oder beanstandet. Ich weiß allerdings, dass dieser Vorgang in Bayern bis vor kurzem einmalig war.

- Nach einem Bürgerentscheid soll diese Straße nun auf Tempo 20 reduziert werden (womit alle Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße gleichberechtigt wären).

- Ein Bürger hat mir nun mitgeteilt, dass sowohl die Ausweisung der Straße als "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" als auch die nun geplante "Tempo-20-Zone" nicht rechtens seien. Dem widerspreche der §45 der StVO, in dem geregelt ist, dass das auf Staats-(Landes-)Straßen nicht möglich ist.

Bis dahin bräuchte ich keine Hilfe, das kann ich selbst nachlesen. Auf mehrfache und lange Nachfrage beim Innenministerium habe ich nun folgende offizielle Auskunft erhalten:

- Das (Tempo-30-Zone) ist damals so auf Grundlage §42 StVO genehmigt worden. Das zuständige Straßenbauamt der Regierung von Oberbayern hat dem so zugestimmt, dementsprechend war das rechtmäßig.

Jetzt meine Frage: Der §42 deckt das doch meiner Meinung nach gar nicht ab? Und im §45 (1c) sind doch gar keine Ausnahmen vorgesehen?

Übersehe ich hier was? Und, vor allem: Selbst, wenn das so gerechtfertigt war, kann hier auf Tempo 20 und Gleichberechtigung runtergeschraubt werden?

Danke für jede Hilfestellung!
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