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Trauringe - Ausführung nicht wie bestellt.


| 22.11.2011 20:36 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Ich habe Trauringe bei einem Goldschmied vor Ort bestellt. Dieser nutzt einen Lieferanten der einen Konfigurator im Internet bereitstellt. Die konfigurierten Ringe hatten auf den Bildern im Internet deutlich eine nach außen sichtbare Kante zwischen Ring innen (Gold) zu Ring außen Platin.
Die Ringe wurden mit einer Breite von 7,5mm bestellt.
Die gelieferten Ringe weichen von dem Bild ab, es besteht keine sichbare Kante zwischen innen und außen-Ring. Dies wurde reklamiert, die Ringe wurden eingeschickt da der Goldschmied selbst anerkannte dass die Ringe nicht richtig gefertigt wurden.
Die geänderten Ringe wurden abgeholt, nun ist die Kante sichtbar, nur fehlen je Ring 0,8mm in der Breite.
Da ich die Ringe in 7,5mm Breite bestellt habe - nun 6,7mm breit sind können die Ringe nicht nachgearbeitet werden. Diese Änderung hat der Lieferant des Goldschmiedes OHNE Rücksprache getan. Es gibg ein Zertifikat über die Maße der Ringe, allerdings vom orginal Zustand.
Was gibt es zu beachten, ist der Lieferant verpflichtet wie in diesem Fall neue Ringe zu erstellen?
Wie sieht die Rechtslage aus?

Danke für jede Info,
MF
22.11.2011 | 22:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
512 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Der Lieferant ist verpflichtet, die Ringe wie bestellt zu liefern, also (auch) mit einer Breite von 7,5 mm. Wenn dazu eine Erstellung neuer Ringe notwendig ist, ist das das Problem des Lieferanten und muß dann eben gemacht werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Nachfrage vom Fragesteller 22.11.2011 | 22:45

Wie bereits geschildert konnten die Ringe nur im Internet angeschaut werden. Im Konfigurator wird nicht darauf hingewiesen dass die Abbildung nicht dem Orginal entspricht.
Ist somit der im Konfigurator angezeite Ring bindend für den Hersteller? - Bzw. darf ich als Kunde davon ausgehen dass der Ring so ausgeführt wird?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.11.2011 | 22:49

Sehr geehrter Ratsuchender,

in der Tat ist der im Konfigurator angezeigte Ring für den Hersteller bindend und Sie können sich darauf verlassen, dass der Ring entsprechend ausgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-11-22 | 22:53


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-11-22
4,6/5.0

Das reicht in meinem Fall als Argumentation für mein Problem. Danke!


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

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Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht