Rücktritt vom Vertrag wegen mangelhafter Kaufsache
02.09.2006 17:09 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich binn Geschäftsführer in einem beim Amtsgericht eingetragenen
Schützenverein.
Im Mai diesen Jahres haben wir zum Schmücken der Straßen zu unserem Schützenfest 200 Meter Wimpelketten über einen Internet-Versandhandel bezogen. Nachdem wir diese Wimpelketten nach drei Wochen wieder abgenommen haben, stellten wir fest, dass die Umnähungen an den Wimpel gelöst hatte und die Wimpel ausgefranst waren.
Beschreibung aus dem Internet-Angebot: ...aus hochwertigem Fanenpolyesterstoff. ...jerder einzelne Wimpel ist umkettelt und umnäht.
Am 18.06.06 habe ich eine Muster dieser beschädigten Wimpelketten, mit der Bitte um Nachbesserung der Lieferung innerhalb von vierzehn Tagen, an den Versandhandel gesendet. Es erfolgte keine Reaktion.
Am 11.07.06 habe ich ein Einschreiben mit Rückschein, mit der gleichen Bitte, allerdings ohne Muster, an den Versandhandel geschickt. Bis auf den Rückschein ist weiter keine Reaktion erfolgt.
Am 30.07.06 habe ich in einem Einschreiben mit Rückschein unseren Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Weiter habe ich den Versandhandel aufgefordert, uns den Rechnungsbetrag von 200 € zu überweisen und die Wimpelketten bei uns abzuholen.
Am 10.08.06 rief mich der Besitzer dieses Versandhandels an und schlug aus "Kulanz" vor, 50 Meter dieser Wimpelketten zu ersetzen. Diesen Vorschlag haben wir nicht angenommen.
Wie können wir weiter vorgehen, um unser Recht durzusetzen? Oder haben wir keine weiteren Möglichkeiten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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