Storno oder Neuasnfertigung einer nichterhaltenen Lieferung (Fernabsatzgesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit folgendem Problem an Sie:
Ich betreibe einen kleinen Couleurartikel-Versand.
Vor einiger zeit bestellte ein Kunde bei mir eine Sonderausführen des Kommersbuch (Studentisches Liederbuch).
Da Sonderausführungen (es gibt einfach zu individuelle Wünsche) kein Lagerware sind, wurde eine entsprechende Bestellung an den zuständigen Verlag geschickt. Die Normale Ausgabe dieses Kommersbuches kostet 75 Euro. Die gewünschte Sonderausgabe kostet 150 Euro.
Die maximale Lieferzeit des Verlages sind, laut dem letzten Katalog, für die Sonderanfertigung 15 Arbeitstage.
Da die Lieferung nach 25 Arbeitstagen nicht bei mir eingetroffen war, habe ich eine Anfrage über den Stand der Produktion an den Verlag geschickt.
Der Verlag teilte mir mit, dass die Auslieferung am selben erfolgen würde, man habe ja auch noch andere Kunden die bedient werde müssten und man solle die 15 Arbeitstage Lieferzeit nicht wörtlich nehmen.
Da nach 7 weitere Tagen noch immer keine Ware eingetroffen war, habe ich mich erneut mit Verlag in Verbindung gesetzt und um Nachforschung gebeten.
Der Verlag ist meiner Bitte auf einen Nachforschungsantrag bei der Post leider nur sehr widerwillig nachgekommen.
Als ich meinen Kunden über das nicht eingetroffene Kommersbuch informiert habe, hat dieser den Auftrag sofort storniert, mit der Begründung, es handele sich um ein Hochzeitsgeschenk und das könne man ja schlecht 2 Monate verspätet abgeben. (Er wollte nicht auf eine Neuanfertigung warten.)
Ich habe dem Verlag die Situation geschildert, und bat den Mitarbeiter, sollte das Buch bei dem Nachforschungsantrag nicht gefunden werden, meine Bestellung zu stornieren.
Der Mitarbeiter teilte mir daraufhin mit, ich MÜSSE einer Neuanfertigung zustimmen, diese abnehmen und das von ihnen bereits gelieferte (aber bislang nicht erhaltene) Buch ebenfalls bezahlen.
Mir ist klar, dass, sollte das Kommersbuch noch auftauchen, ich dieses laut Fernabsatzgesetz (personalisierte Sonderfertigung), trotz Stornierung des Kunden, abnehmen und auch bezahlen muss bzw. dieses auch anstandslos tun werde.
Der Nachforschungsantrag läuft jetz seit über einer Woche.
Anmerkungen zu dem Verlag und den Liefergewohnheiten:
Der Verlag ist bei der Herausgabe des Kommersbuches Monopolist.
Einzelne Bücher (auch Sonderanfertigungen) versendet der Verlag grundsätzlich als „Büchersendung“ per Post.
Meine Fragen wären nun:
Ist es zulässig zu fordern, dass ich der Neuanfertigung zustimmen und diese auch abnehmen muss?
Oder müsste der Verlag meine Stornierung beim Nicht-Wieder-Auftauchen der Sendung anerkennen/akzeptieren?
Wie liegt der Fall mit dem Buch, dass ich nicht erhalten habe, aber dennoch bezahlen soll.
Ihren Antworten sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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