Grundsicherung im Alter/ Erbregelung mit Übertrag Haus
14.11.2011 12:44 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater (selbständiger Schreiner) ist vor 6 Wochen verstorben. Nach Berechnung der Rentenversicherugn stehen meiner Mutter nun etwas weniger als 400 Euro monatlich an Rentenzahlungen zu (große Witwenrente plus eigenge Rente).
An Vermögen sind vorhanden:
Wohnhaus samt Grundstück
Schreinerwerkstatt inklusive Maschinenpark auf gleichem Grundstück (gleiche Flurnummer)
Geld nach Bezahlung der Beerdigung keines.
Meine Mutter ist anch dem Erbfall zu 3/4 Eigentümer und jedes der 4 Kinder zu 1/16
Wir sind 4 Kinder und waren uns im Bereich der Erbregelung insofern einig, dass der älteste Bruder, der zuglech Schreinermeister ist, die Eltern schon jahrelang unterstützt und den väterlichen Betrieb übernehmen/ neu gründen will die kompletten Immobilien übertragen bekommt. Der Mutter sollte in dem von nun an nur selbst bewohnten Haus ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt werden.
Im ersten Entwurf des Notars wäre der erbende Bruder fortan auch für die Nebenkosten des von der Mutter bewohnten Hauses zuständig was sich wegen der wirtschaftlichen Lage des Betriebes allerdings als äusserst schwierig erweist und meine Mutter die Nebenkosten slbst tragen müsste. In diesem Haus befindet sich noch ein von dem Bruder genutztes abgeschlossenes Büro (Abgeschlossenheitsbescheinigung ist beantragt).
Welche Leistungen der Grundsicherung können von meiner Mutter beantragt werden wenn die Immobilien übertragen werden ? Wäre eine Grundsicherung in Höhe der Nebenkosten des selbst genutzten Hauses möglich?
Muss sie die Immobilien auf eigenem Namen halten um Grundsicherung beantragen zu können?
Das Haus ist Baujahr 1952, renovierungsbedürftig und wahrscheinlich schwerlich veräusserbar wegen der unmittelbar rückseitig angrenzenden Werkstatt (Garten erst in 100m Entfernung und rundherum bebaut/ versiegelt).
Vielen Dank
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