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Üble Nachrede meines ehemaligen Chefs


12.11.2011 21:05 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Simone Sperling


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin vor einem halben Jahr von einem wissenschaftlichen Institut der Max Planck Gesellschaft an die Universität der selben Stadt gewechselt. Leider war dieser Übergang von einigen Schatten begleitet. Mein damaliger Chef hat mich massiv unter Druck gesetzt, auch über die Zeit hinaus noch für ihn tätig zu sein, indem er mir am letzten Tag um 15 Uhr noch eine Arbeit für einen Zeitraum von ca. 2 Wochen aufgebrummt hat. Dies habe ich nicht mehr durchführen wollen, da mein Ex-Chef den Urlaub nicht ausbezahlen nicht genehmigen und ausbezahlen wollte und er mir und anderen gegenüber wissenschaftliches Fehlverhalten angeprangert hat. Dies ist, wäre es wahr, für einen Wissenschaftler eine schwere Anschuldigung.

Über die Wochen wurden seine Angriffe kleiner und seit fünf Monaten war Ruhe. Nun bedroht er meinen neuen Chef der Universität, der selber noch keine feste Position an der gefunden hat (ebenso wie ich selbst) damit, dass sollte er mich nicht umgehend entlassen, er sich mit geballter Kraft auch gegen ihn einsetzen würde. Z.B. bei Berufungsverfahren auf Professuren und ähnlichem. Die neuerlichen Anschuldigungen sind falsch und zielen darauf ab, meine Person in den Dreck zu ziehen (z.B. mit dem Vorwurf, dass ich mit den verschiedensten Personen der Universität persönliche Schwierigkeiten hätte, was diese mir gegenüber als falsch darstellen konnten). Diese Email kam in zwei verschiedenen Versionen im Abstand von wenigen Tagen, die an psychologischer Kälte und Härte nicht zu überbieten sind. Zuerst hat sich mein Chef nicht imponieren lassen, dann jedoch hat er mich gebeten, möglichst bald zu kündigen.

Ich würde gerne Ihre geschätze Meinung hierzu wissen. Ich bin kein großer Fan von rechtlichen Auseinandersetzungen und hatte bislang auch keine derartigen, allerdings scheint mir auch im Hinblick auf meine Karriere und Zukunft ein Einspruch unausweichlich. Ist dies eher eine Problemstellung für einen Arbeitsrechtler oder Strafrechtler?

Herzlichen Dank und viele Grüsse

12.11.2011 | 21:36

Antwort

von

Rechtsanwältin Simone Sperling
304 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sie können zum einen Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede usw. gem §§ 185, 186, 187 StGB bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft unter Nennung des Sachverhaltes und der Beweise stellen. Es ergibt sich aber aus einem Strafverfahren kein persönlichen Anspruch für Sie.

Nach § 1004 BGB i. V. m. § 823 BGB können Sie vor einem Zivilgericht einen Unterlassungsanspruch und/oder einen Schadensersatzanspruch erwirken. Sofern die Belästigung sehr akut ist, können Sie den Unterlassungsanspruch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung begehren.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin


Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351 2699394
Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351 2699395

Zweigstelle:
Meißnerstr. 2
01471 Radeburg
Tel.: 035208 395819
Fax: 035208 395820

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Simone Sperling
Dresden

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