Einschreiben nicht abgeholt - Kündigung unwirksam?
12.11.2011 11:02 |
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| in unter 2 Stunden
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Guten Tag,
ich habe in einem Schreiben vom 30.09.11 meine Wohnung zum 31.12.11 per Einschreiben (nicht mit Einwurf) gekündigt. Erst gestern (!) erhielt ich das Schreiben von der Post zurück mit dem Hinweis, das Einschreiben sei nicht abgeholt worden. (Offenbar hatte die Post zunächst Schwierigkeiten, meine Adresse im oberen Bereich des Sichtfensters des Briefumschlags zu erkennen, obwohl eigentlich gut sichtbar. Daher haben sie den Brief auch geöffnet.)
Ist die Kündigung jetzt unwirksam? Wie soll ich weiter vorgehen? Sicher ist, dass der Vermieter die Kündigung so weit wie möglich hinauszögern will.
Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich schon im Voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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