Einschreiben nicht abgeholt - Kündigung unwirksam? Generelle Themen
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Einschreiben nicht abgeholt - Kündigung unwirksam?


12.11.2011 11:02 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe in einem Schreiben vom 30.09.11 meine Wohnung zum 31.12.11 per Einschreiben (nicht mit Einwurf) gekündigt. Erst gestern (!) erhielt ich das Schreiben von der Post zurück mit dem Hinweis, das Einschreiben sei nicht abgeholt worden. (Offenbar hatte die Post zunächst Schwierigkeiten, meine Adresse im oberen Bereich des Sichtfensters des Briefumschlags zu erkennen, obwohl eigentlich gut sichtbar. Daher haben sie den Brief auch geöffnet.)
Ist die Kündigung jetzt unwirksam? Wie soll ich weiter vorgehen? Sicher ist, dass der Vermieter die Kündigung so weit wie möglich hinauszögern will.


Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich schon im Voraus.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 106 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Einschreiben
12.11.2011 | 11:35

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Die Kündigung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter nicht zugegangen und deshalb nicht wirksam. Sie müssten im Prozess beweisen, dass dass ihm die Kündigung zugegangen ist, was hier aber nicht möglich ist. Das Einschreiben mit Rückschein birgt das Risiko, dass es nicht abgeholt wird und somit die Zustellung wie hier scheitert. Sie müssen die Kündigung wiederholen und sollten dann die Zustellung über einen Boten (z.B. ein Bekannter oder ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen in der Mietwohnung lebt), der das Kündigungsschreiben lesen und nach Zustellung mit Datum schriftlich bestätigen sollte, dass er das Schreiben nach vorherige Kenntnisnahme von dessen Inhalt zugestellt hat. Dann ist er als Zeuge für die Zustellung in einem etwaigen Prozess zu gebrauchen. Natürlich kann die Zustellung auch über einen Gerichtsvollzieher erfolgen (dies ist aber teurer und kann auch länger dauern).

Ich bedaure, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
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