Rentenbeginn vor 63 nach Arbeitslosigkeit
| 10.11.2011 19:57
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***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Im April 2011 habe ich das 60. Lebensjahr vollendet. Seit dem 1.5.2011 bin ich arbeitslos.
Ich habe Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosenunterstützung. Kann ich nach der Arbeitslosigkeit mit 62 vorzeitig in den Ruhestand gehen und Leistungen aus der Rentenversicherung erhalten? Wenn ja, nach welcher Grundlage?
MfG
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Arbeitslosigkeit
10.11.2011 | 22:28
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Voraussetzung für eine Rente wegen Arbeitslosigkeit nach §
237 SGB VI ist, dass der Berechtigte vor dem 1.1.52 geboren ist, müssen die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und bei Beginn der Altersrente arbeitslos sein. Nach Vollendung des 58,5 Lebensjahres muss Arbeitslosigkeit bestanden haben vgl. §
237 I Nr. 3 a) SGB VI.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können die Jahrgänge 49-51 mit 63 Jahren Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Alle nach 51 geborenen, haben keinen Anspruch mehr.
Ab der Vollendung des 63. Lebensjahres können Sie also in Rente gehen. Ab dem 62. Lebensjahr ist dies leider nicht möglich, weil das Rentenalter stufenweise angehoben worden ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Nachfrage vom Fragesteller
14.11.2011 | 16:29
Sehr geehrter Herr Wöhler,
logisch ist der Gesetzestext schwer zu verstehen.
Ich verstehe es jetzt so, dass exakt die 58,5 Jahre mit vorhergehend 52 Wochen Arbeitslosigkeit bindend sind. Sonst würde ich die Bedingungen ja erfüllen, weil ich vor 1952 geboren bin.
Danke!
MfG
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
14.11.2011 | 17:56
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich die Nachfrage.
Sie erfüllen die Bedingungen, allerdings hat der Gesetzgeber für die Jahrgänge 49-51 die Altersgrenze angehoben. Vor dem 63 Lebensjahr können Sie keine vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Ab 63 besteht der Anspruch aber. Diese Änderung ergibt sich aus der Tabelle die als Anlage 19 zu § 237 VI SGB hinzugefügt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht