Mietwohnung neue Fenster eingebaut-Wände beschädigt. Jetzt Renovierung. Mietrecht, Wohnungseigentum
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Mietwohnung neue Fenster eingebaut-Wände beschädigt. Jetzt Renovierung.


09.11.2011 19:40 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von




In der von mir bewohnten Mietwohnung wurden innerhalb der letzten drei Jahre die alten Holzfenster erneuert und durch Kunststofffenster ersetzt. Die alten Fenster hatten mächtige Laibungen, welche die umgebende Mauerung umkragten. Die neuen Fenster haben dies nicht. Es wurde also die Tapezierung und teilweise auch der Putz beschädigt und nicht wieder hergestellt. Nun steht eine Auszugsrenovierung an. Wäre der Vermieter verpflichtet gewesen, den Zustand in den Wohnräumen so wiederherzustellen, wie er vor der Fenstererneuerung war?
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jetzt Fenster Mietwohnung neue
Antwort vom
09.11.2011 | 20:19
Sehr geehrter Ratesuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 BGB).

Wenn also durch Modernisierungsarbeiten seitens des Vermieters Dinge beschädigt worden waren, hätten sie einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel gehabt, sofern diese nicht nur unwesentlich sind.

Wenn nunmehr eine Auszugsrenovierung stattfindet, dann sind Sie auch nur verpflichtet, die Arbeiten zu leisten, die bei Ihnen sowieso angefallen wären, also zum Beispiel das Überstreichen, nicht jedoch das Ausbessern des Putzes, da dies keine Schönheitsreparatur mehr darstellt.

Sie sollten aber mal in Ihren Mietvertrag schauen, ob die Klausel zur Endrenovierung nicht sogar auch unwirksam ist, wenn zum Beispiel gar nicht auf vorherige Intervalle oder den tatsächlichen Zustand Bezug genommen wird Bundesgerichtshof, AZ: VIII ZR 316/06).
In diesem Falle bräuchten Sie gar nicht zu renovieren.

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