Auftrag zur Webseitenerstellung
04.11.2011 09:33 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Im April 2011 erteilte ich einem Unternehmen den Auftrag zur Erstellung einer Webseite für ein Bewerber-Stellenportal.Es wurden Seitenweise konkrete Vorschläge, Wünsche, sowie Vergleichsdomainen genannt.
Im Mai 2011 erhielt ich das Angebot mit Auftragsbestätigung, welcher ich nach Unterzeichnung zugestimmt und eine Anzahlung geleistet habe.(Zwischenzeitlich wurden Euro 3.000.- bezahlt)
Fertigstellung gem. Angebot sollte Ende Mai 2011 sein.
Im August diesen Jahres erhielt ich erstmals durch einen Link Einblick in das Projekt. Es erfolgten vorher weder Design,- noch Farbvorschläge. Zwischenzeitlich habe ich den Versuch unternommen den Auftrag schriftlich zu wandeln. Habe jedoch danach nochmals versucht eine gütliche Einigung herbeizuführen. Mehr als 20 Stunden wurden alleine telefonisch Probleme, Fehler, Korrekturen und Abläufe festgelegt. Es gibt hierzu mindestens 200 E-Mails und dutzende pdf. Korrekturen, welche ich dem Unternehmen zur Verfügung stellte.
Gestern erhielt ich dann die E-Mail Information, Webseite ist fertig gestellt.
D.h. auch, dass ich nicht in der Lage war für diese Seite Werbung zu betreiben sodass der Firma ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Das was zu sehen und zu testen ist, ist schlechtweg nicht in gar keiner Weise auch nur annähernd meinen Vorstellungen entsprechend. Die gelieferten Vorschläge und Korrekturen wurden nicht umgesetzt.
Auf dieser Webseite findet sich weder ein Bewerber noch ein Kunde zurecht.
Was ist zu tun?
Kann man den Vertrag kündigen und sein Geld zurück verlangen?
Welcher Fachanwalt ist hierfür zuständig?
Mit freundlichem Gruß
H.B.
Trifft nicht Ihr Problem?
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