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Freiwillige Krankenversicherung


| 27.10.2011 16:24 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer


| in unter 2 Stunden

Ich bin selbständig freiwillig krankenversichert bei der TKK. Dort habe ich ein gesetzliches Krankengeld ab dem 43.Tag versichert und ein Wahltarif mit Krankengeld von Tag 22 - 42.
Nun bin ich 3 x ca. 10 Tage an der gleichen Erkankung erkrankt und habe mir AU-Bescheinigungen geben lassen.Die TKK verweigert nun die Leistung im Wahltarif mit dem Argument das die einzelnen Erkrankungen nicht addiert werden können. Somit erreiche ich nicht den 22.Tag und es entsteht kein Anspruch auf Krankengeld, anders als es bei Arbeitnehmern der Fall ist - da wird anscheinend addiert.
Ist das verhalten der TKK korrekt, oder will sie sich von der Leistung drücken ?
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Krankenversicherung
27.10.2011 | 17:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
143 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Ob die die Auskunft der TKK hier korrekt ist, kann aufgrund der von Ihnen angegebenen Informationen noch nicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich gibt es im Bereich des Krankengeldes anrechenfähige und nicht anrechenfähige Vorerkrankungen. Für eine Auszahlungspflicht des Krankengeldes sind auch immer noch verschiedene Fristen zu beachten.

Für eine Beantwortung müssten Sie mir noch folgenden Daten übersenden:

1. Zeitraum der ersten, zweiten und dritten Arbeitsunfähigkeit.
2. Um welche Krankheit es sich bei Ihnen gehandelt hat.

Da es sich hier um sensible Daten handelt, können Sie mir diese Informationen auch per E-Mail an info@rechtsanwalt-kienhoefer.de direkt zukommen lassen.
Eine endgültige rechtliche Einschätzung erhalten Sie dann im Rahmen der Nachfragefunktion oder per E-Mail.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 30.10.2011 | 17:36

Guten Tag Herr Kienhöfer,

bezüglich meiner obigen Anfrage habe ich Ihnen zusätzliche Informationen per e-mail gesendet und bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Ich möchte zu bedenken geben dass mir ihre erste Antwort nicht weiter hilft und Sie bitten mir eine essentielle Antwort zu übermitteln welche mir auch weiterhelfen kann.

MIt freundlichem Gruß,
Martin Varga

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.10.2011 | 18:15

Sehr geehrter Fragesteller,

ich habe leider noch keine zusätzlichen Informationen per E-Mail von Ihnen erhalten. Bitte überprüfen Sie doch den Versand der E-Mail bzw. versenden Sie die Informationen erneut.

E-Mail: info@rechtsanwalt-kienhoefer.de

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-10-31 | 18:42


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