BU-Versicherung
26.08.2006 12:22 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Ich habe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und bin nun als Beamtin wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Mein Versicherungsschutz enthält eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel, nach der die Vers. auch dann leistet, wenn der Beamte ausschließlich wg. med. festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist.
In meinem Antrag auf Abschluss der Versicherung musste ich seinerzeit Angaben zu meinen Erkrankungen und Ärzten der letzten 3 Jahre machen. Nachdem ich nun die Auszahlung von Leistungen beansprucht habe, fordert die Versicherung plötzlich zunächst noch Angaben zu meinen Ärzten und Krankenhausaufenthalten sowie dem Grund der jeweiligen Behandlung aus den letzten 5 Jahren vor der damaligen Antragstellung.
Außerdem soll ich die Krankenkasse für einen Zeitraum von 10 Jahren vor der damaligen Antragstellung von der Schweigepflicht entbinden.
Unabhängig davon, dass ich über einen so langen Zeitraum zurück - nicht zuletzt wegen mehrerer Umzüge - nur lückenhafte Angaben machen könnte, stellt sich mir die Frage, ob die Versicherung überhaupt berechtigt ist, den Leistungsanspruch von der Beantwortung dieser Fragen abhängig zu machen und welche Absicht möglicherweise dahinter steckt.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass Versicherungen häufig Probleme machen, wenn es darum geht, eine Leistung auszahlen zu müssen. Aus diesem Grund bin ich sehr beunruhigt, denn mir drängt sich der Verdacht auf, dass auch hier die Versicherung versucht, sich Wege zu eröffnen, um die Zahlung verweigern zu können.
In dem den Fragebögen beigefügten Anschreiben hat die Versicherung keinerlei Angaben darüber gemacht, aus welchem Grund die zusätzlichen Auskünfte erforderlich sind;
in den Versicherungsbedingungen habe ich keine Begründung finden können und auch aus den ärztlichen Unterlagen ergibt sich kein Anlass, z.B. von einer sogenannten "schleichenden Erkrankung" auszugehen.
Wie beurteilen Sie die Sache?









