mein Mann und ich werden uns scheiden lassen und nun wollte ich mich erkundigen, wie das mit den Fin Familienrecht
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mein Mann und ich werden uns scheiden lassen und nun wollte ich mich erkundigen, wie das mit den Fin


23.10.2011 21:34 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Simone Sperling


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

mein Mann und ich (wir haben keinen Ehevertrag abgecshlossen) werden uns scheiden lassen und nun wollte ich mich erkundigen wie das mit den Finanzen läuft, denn; wir haben beide jeweils ein eigenes Konto sowie getrennte Sparbücher, er hat mir ab dem Zeitpunkt ab dem wir unser esrtes Kind haben einen Monatlichen Betrag von anfangs 300€, seit 3 Jahren nun 400€ plus Kindergeld überwießen mit dem ich uns versorgt habe (Lebensmittel/ Kleidung für die Kinder etc.). Vor 8 jahren haben wir uns einen Kredit aufgenommen um uns eine eigene Wohnung zu finanzieren. Das ersparte geld wurde dann auf sein Sparbuch eingezahlt. Ist das dann jetzt auch automatisch sein alleiniges Geld über das er verfügen kann, oder spielt es da auch eine Rolle das ich uns von einem "Taschengeld" ernährt habe damit er etwas wegsparen kann, denn aufgrund meiner Nichterwerbstätigkeit konnte ich ja auch nichts einzahlen.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2006 weitere Antworten zum Thema:
Scheidung Unterhalt Zugewinnausgleich
23.10.2011 | 22:09

Antwort

von

Rechtsanwältin Simone Sperling
307 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Im Rahmen der Scheidung können Sie den Zugewinnausgleich beantragen. Es wird in diesem Ausgleich das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt, dabei bleiben Schenkungen und Erbschaften ohne Beachtung. Danach wird eine Verrechnung des Vermögenszugewinns (zwischen Eheschließung und Scheidung) so aufgeteilt, dass beide Eheleute Vermögenszuwachs in gleicher Höhe erhalten. Bsp.: Ehefrau: Anfangsvermögen: 0€, Endvermögen 5000€, Zugewinn= 5000€; Ehemann: Anfangsvermögen 5000€, Endvermögen: 50.000€, Zugewinn: 45.000€, Ausgleich: Ehemann muss an Ehefrau 20.000€ zahlen, somit haben beide dann 25.000€ Zugewinn. Beim Zugewinn werden alle positiven und negativen Vermögenspositionen zusammengerechnet. Ein Ausgleich einzelner Positionen findet nicht statt.

Sie haben für das Kind einen Anspruch auf Kindesunterhalt, sofern das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei Ihnen hat. Die Höhe des Kindeunterhaltes bestimmt sich in Abhängigkeit vom Alter und dem Nettoeinkommen des Kindesvaters nach der Düsseldorfer Tabelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

Im Weiteren könnte noch ein separater Anspruch auf Ehegattenunterhalt für Sie bestehen, welcher in Abhängigkeit vom Einkommen des Mannes, dem Alter des Kindes und der Dauer der Ehe zu berechnen ist.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht


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