Unterlassungserklärung
| 23.10.2011 16:29 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einer Woche bekam ich ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei mit einer Rechnung über ca. 380 €. Zusätzlich soll ich eine Unterlassungserklärung einreichen. (Fristsetzung 10 Tage)
Ich habe danach bereits wiederholt über Stunden hinweg auf dem zum Hinterhaus gehörenden Hof geparkt.
Dann wurde es noch konkreter: Am späten Nachmittag des ... 2011 hätte ich über mehrere Stunden die Zu- und Ausfahrt sowie die Feuerwehrzufahrt behindert und die Eigentums- und Besitzrechte der Kläger verletzt. Entsprechende Hinweisschilder dürften vorhanden gewesen sein.
Laut Katasteramt sind die Kläger Miteigentümer des Hofes.
Richtig ist, das ich ausschliesslich an besagtem Tag ca. 20 minuten auf dem Hof geparkt habe und dabei weder die Ein/Ausfahrt noch die Feuerwehrzufahrt blockiert habe.
Ich hatte einen geschäftlichen Termin mit einer Dame die im Vorderhaus an der entsprechenden Zufahrt wohnt. (die Kläger sind Miteigentümer von Hof und Hinterhaus, meine Kundin nicht) Im Notfall hätte ich sofort reagieren können da ich nur wenige Meter vom Fahrzeug entfernt war.
Für diese Verfehlung wäre meiner Ansicht nach ein Hinweis, das parken zukünftig zu unterlassen und entsprechende Konsequenzen anzukündigen, der Sache angemessen.
Ich möchte nun wissen, wie ich mich verhalten soll und ob Erfolgsaussichten bestehen, dagegen anzugehen.
Leider ist die gesetzte Frist seit Freitag abgelaufen. Welche Konsequenzen zieht diese Terminüberschreitung nach sich?
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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