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Problem mit der Versicherung


22.10.2011 10:48 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Ab September 2011 bin ich Praktikant bei einer Firma. Da die Firma eine Bescheinigung meiner Versicherung haben wollte habe ich natürlich um eine Bescheinigung bei der Versicherung gefragt. Die Versicherung wollte mich jedoch zuerst Bewerten. Also habe ich den erhaltenen Fragebogen der Versicherung ausgefüllt und mitsamt einer Kopie des Arbeitsvertrags abgeschickt.

Die Bewertung der Versicherung ergab, dass ich versicherungspflichtig bin. Das sah die Personalabteilung der Firma jedoch anders. Die Firma stellt regelmäßig Praktikanten ein. Und alle bleiben in der Familienversicherung.

Daraufhin hat die Versicherung mich ein zweites mal Bewertet. Die neue Bewertung ergab dass ich immer noch versicherungspflichtig bin. Jedoch zu einem günstigen Studententarif. Und hat mir gleich einen Anmeldebogen zugeschickt. Den ich ausgefüllt habe und abgeschickt habe.

Hinterher bin ich nach einer Suche im Web auf § 6 SGB V Versicherungsfreiheit gestoßen. Der besagt, dass man als Student im Pflichtpraktikum versicherungsfrei bleibt.

Also habe ich der versicherung geschrieben, dass sie meine Almedung bei ihnen rückgängig machen sollen.

Die Versicherung hat von mir meine Immatrikulationsbescheinigung, die ich innerhalb der nächsten 2 Wochen einschicken sollte, verlangt, um meine Anmeldung bei ihnen zu rückgängig zu machen. Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich auch sogleich per Post abgeschickt.

Wenige Tag nach ablauf der 2 Wochen bekomme ich einen Brief der Versicherung, der sagt, dass sie keine Immatrikulationsbescheinigung bekommen haben und sich deshalb freuen mich als neuen Kunden zu begrüßen.

Vor einer Woche hat die Versicherung auch ca. 80€ von meinem Konto abgebucht.

Wie sehen Sie die Lage? Bin ich verpflichtet zu bezahlen?

Freundliche Grüße
Roman Müller
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Versicherung Problem
22.10.2011 | 11:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Ihre Meinung ist zutreffend. Als Student, der ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums absolviert, also noch immatrikuliert ist, besteht Freiheit von der Sozialversicherung.

Auf die Höhe der Vergütung kommt es im Grunde nicht an. Das Entgelt spielt nur eine Rolle für die Frage, ob eine Familienversicherung bestehen bleiben kann, oder ob eine studentische Versicherung nötig ist.

Sie sollten der Abbuchung widersprechen und die Bescheinigung nochmals zusenden, am besten per Fax, da dann ein Zugangsnachnweis vorliegt. Das Gesetz sieht zwar eine 2 Wochen Frist zur Erklärung des Austritts vor, allerdings ist es im Einzelfal möglich flexibel zu reagieren.

Sie sollten auch nachweisen können, dass Sie die Bescheinigung abgeschickt haben.

Sie sollten auf einer Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

710 Bewertungen
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